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Familienunternehmen – eine erste Vermessung
Der 1. Familienrechtstag, der Anfang Mai vom Verein Familienunternehmen im Stift Göttweig ausgerichtet wurde, unternahm es, den rechtlichen Rahmen für Familienunternehmen nach drei Seiten auszumessen, nämlich in gesellschafts- und vertragsrechtliche, zudem in familienrechtliche und schließlich in erbrechtliche Richtung. Ausgangspunkt der ersten intensiven Auseinandersetzung ist, dass es kein kodifiziertes Gesellschaftsrecht für Familienunternehmen, kein kodifiziertes Familien- und Eherecht für Familienunternehmen und auch kein kodifiziertes Erbrecht für Familienunternehmen gibt. Aufgrund der enormen volkswirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen im deutschsprachigen Raum ist es aber lohnend und auch notwendig, die besonderen wirtschaftlichen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen spezifischen Unternehmenstyp herauszuarbeiten. Gemeint ist damit kein eigenes Gesetz für Familienunternehmen, vielmehr die Schaffung von Rechtssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen des Gesellschafts-, Familien-, Ehe- und Erbrechts.
I. Besonderheiten des Familienunternehmens
Um das Anliegen, durch Rechtsgestaltung geeignete Regeln für Familienunternehmen zu schaf...