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Gerichtliche Bestimmung der Vorstandsvergütung
Kann anhand der Stiftungserklärung die Vergütung des Stiftungsvorstands objektiv berechnet werden, bedarf die Auszahlung der Vergütung keiner gerichtlichen Genehmigung iSd § 17 Abs 5 PSG. Eine gerichtliche Bestimmung der Vorstandsvergütung nach § 19 PSG ist bereits dann ausgeschlossen, wenn die Vergütung nach der Stiftungserklärung bloß bestimmbar ist.
OLG Wien , 28 R 108/12a