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GesRZ 5, November 2017, Seite 322

OG und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters

§ 24 FBG

§ 77a IO

§§ 31, 131, 146 und 283 UGB

1. Die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens (auch) ohne Eigenverwaltung über das Vermögen eines Gesellschafters einer OG fällt nicht unter die Auflösungsgründe des § 131 Z 5 UGB.

2. Es besteht keine Rechtsgrundlage für den Auftrag des Firmenbuchgerichts an den Masseverwalter(stellvertreter) im Sanierungsverfahren eines vertretungsbefugten Gesellschafters einer OG zur Zeichnung seiner Namensunterschrift, nachdem der Masseverwalter(stellvertreter) von Amts wegen bei der OG als Vertretungsbefugter eingetragen wurde.

3. § 146 UGB bezieht sich auf die Liquidatoren.

(OLG Graz 4 R 7/17g; LGZ Graz 51 Fr 2324/16k)

Unbeschränkt haftende und selbständig vertretungsbefugte Gesellschafter der B. OG sind Dr. B. A. und Mag. C. A. Über Letzteren wurde am das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet; der Revisionsrekurswerber wurde zum Stellvertreter des Masseverwalters bestellt. Aufgrund einer Mitteilung des Insolvenzgerichts trug das Erstgericht Masseverwalter und Masseverwalterstellvertreter im Firmenbuch ein und forderte am die beiden zur Zeichnung ihrer Namensunterschriften auf.

Sowohl der Masseverwalter (dieser nahm allerdings am letztlich...

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