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GesRZ 2, April 2013, Seite 98

Firmenbucheintragung während eines unter- brochenen Verfahrens?

Claudio Arturo

§ 19 Abs 1 und 2 FBG

§ 26 Abs 3 AußStrG

Keine Eintragung einer Änderung der Stiftungszusatzurkunde während eines unterbrochenen (Eintragungs-)Verfahrens.

(OLG Linz 6 R 419/11x; LG Wels 27 Fr 3168/10y)

Gegenstand des Rekurs- und des Revisionsrekursverfahrens ist der Antrag des Stiftungsvorstands der Privatstiftung vom auf Eintragung einer am vom Stifter vorgenommenen Änderung der Stiftungszusatzurkunde. Streitpunkt ist die Frage, ob der Stifter am (noch) geschäftsfähig war. Seit ist für den Stifter ein (einstweiliger) Sachwalter bestellt. Beim LG Wels behängt seit ein Streitverfahren, in welchem der Stifter, vertreten durch den (einstweiligen) Sachwalter, die Feststellung der Unwirksamkeit ua der Änderung der Stiftungszusatzurkunde am anstrebt; der Stifter sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Dieses Verfahren ist insoweit noch nicht beendet.

Mit rechtskräftigem Beschluss vom sprach das Erstgericht ua aus, dass „eine Entscheidung über den im Verfahren ... gestellten Antrag auf Eintragung der Änderungen der Stiftungszusatzurkunde vom erst nach rechtskräftiger Beendigung des zu ... des LG Wels anhängi...

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