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GesRZ 2, April 2013, Seite 94

Der Verein – ein Fall für die Kernbereichslehre?

Thomas Höhne

Johannes Lehner beschäftigt sich in GesRZ 5/2012 mit dem Minderheitenschutz im Verein und kommt – unter Anwendung der Kernbereichslehre – zum Ergebnis, dass eine gravierende Pflichtvermehrung durch statutenändernde Mehrheitsbeschlüsse ohne die individuelle Zustimmung sämtlicher betroffener Vereinsmitglieder unzulässig sei. So verdienstvoll es ist, die Frage nach der Kernbereichslehre im Vereinsrecht zu thematisieren, so sehr scheint es doch notwendig, einen zweiten, etwas mehr differenzierenden Blick auf dieses Thema zu werfen.

I. Die Ausgangssituation – Vergleich mit dem Gesellschaftsrecht

Richtig stellt Lehner fest, dass im Gegensatz zum (Kapital-) Gesellschaftsrecht das VerG von einer erschöpfenden Regelung interner Organisationsvorschriften absieht; nicht ganz richtig ist seine Feststellung, dass das VerG auch von Mindestrechten der Mitglieder absähe. Richtig ist weiter, dass die Ausgestaltung der Vereinsstatuten weitgehend der Privatautonomie unterliegt; neben den guten Sitten und zwingendem Recht ist allerdings auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der Mitglieder zu beachten. Teil der Vereinsfreiheit ist auch die negative Vereinsfreiheit, die auch das Recht umfasst, aus einem Verein ...

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