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GesRZ 2, April 2013, Seite 78

Vertragsfreiheit im Investmentrecht?

Zur Rolle von Fondsinitiator und Kapitalanlagegesellschaft im deutschen und österreichischen Recht

Harald Baum

Das Investmentgeschäft hat sich gewandelt. Ursprünglich war das Investmentsparen vordringlich darauf angelegt, breiten Bevölkerungsschichten zwecks Risikostreuung in Publikumsfonds eine kollektive Kapitalanlage unter fachkundiger Verwaltung zu ermöglichen. Den umfassend regulierten und überwachten Kapitalanlagegesellschaften (in der Folge: KAGs) kam die zentrale Rolle sowohl bei der Sammlung des Kapitals als auch bei der Strukturierung der Produkte und deren Verwaltung zu. Seit etwa zwei Jahrzehnten ist indes eine wachsende Ausdifferenzierung der Produktpalette und Arbeitsteilung in der Fondsverwaltung zu beobachten. Auffällig ist ua die Flexibilisierung auf der Ebene der Fondsverwaltung durch Funktionsauslagerungen (outsourcing) des Fondsmanagement auf Dritte. Diese Entwicklung, die eine Folge der Deregulierung investmentrechtlicher Rahmenbedingungen in Europa ist, hat dazu geführt, dass sich die inzwischen zulässigen Ausdifferenzierungen des Geschäfts – erlaubterweise – immer weiter vom ursprünglichen gesetzgeberischen Leitbild entfernen. Ein Beispiel ist das florierende Geschäftsmodell mit den sog „Fondshüllen“, bei dem ein Fondinitiator, meist ein Wertpapierdienstleister ohne d...

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