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GesRZ 2, April 2013, Seite 68

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 – eine „kleine“ GmbH-Reform

Viktoria Robertson

Am wurde das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 (GesRÄG 2013) in Begutachtung geschickt, mit dem nun endlich eine „kleine“ GmbH-Reform in die Wege geleitet werden soll. In Kraft treten soll die Reform bereits zur Jahresmitte. Eckpunkte sind dabei die Herabsetzung des Mindeststammkapitals für die Gründung einer GmbH auf 10.000 Euro sowie eine Senkung der Gründungskosten.

I. Einleitende Bemerkungen

Am traten die BMJ, Beatrix Karl, und der BMWFJ, Reinhold Mitterlehner, gemeinsam vor die Presse und präsentierten den bereits seit langer Zeit erwarteten Entwurf für ein GesRÄG 2013, der nun bis in Begutachtung geht. Zum soll das GesRÄG 2013 nach Wunsch der Ministerin und des Ministers bereits in Kraft treten. Der nun vorliegende Entwurf kann lediglich als „kleine“ GmbH-Reform gewertet werden, wagt er sich doch lediglich an einige wenige Problemkreise heran, die im Zuge der breiten Diskussion um eine GmbH-Reform zu Tage traten.

II. Warum (erst) jetzt eine GmbH-Reform?

Mit dem geplanten GesRÄG 2013 soll nun knapp vor den Nationalratswahlen die bereits im Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode vorgesehene „Attraktivität der österreichisch...

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