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GesRZ 2, April 2013, Seite 68

ECOFIN: Billigung des CRD-IV-Maßnahmenpakets

Julia Fragner und Matthias Schimka

Der Rat der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) hat am das Ergebnis des jüngsten politischen Trilogs mit dem Europäischen Parlament über das sog CRD-IV-Maßnahmenpaket zu strengeren Eigenkapitalanforderungen für Banken weitgehend gebilligt. Dieses Paket besteht aus einer Richtlinie (Capital Requirements Directive – CRD) und einer Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und dient (ua) zur Umsetzung des Basel-III-Regimes in europäisches Recht.

Insb folgende Eckpunkte sind von der Einigung umfasst:

  • Voraussetzungen für die Festsetzung nationaler Kapitalpuffer für systemische Risiken und Kapitalpuffer für systemisch bedeutende Institute;

  • Recht der Mitgliedstaaten, strengere Vorschriften auf nationaler Ebene erlassen zu dürfen, um makroprudentielle Risiken für die Finanzmarktstabilität zu adressieren;

  • Berichts- und Offenlegungspflichten, jeweils aufgeschlüsselt nach Staaten;

  • Beschränkungen zulässiger Boni;

  • Schaffung von Selbsteintrittsrechten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

Bis Ende März 2013 sollen die letzten technischen Details geklärt werden. Das schrittweise Inkrafttreten des CRD-IV-Maßnahmenpakets ab dem wird angestrebt.

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