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GesRZ 2, April 2013

Liebe Leserinnen und Leser!

Nikolaus Arnold

Seit vielen Jahren wird in Österreich über eine GmbH-Reform diskutiert. Gerade die Höhe des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro (mit einer Mindesteinzahlung von 17.500 Euro) wurde vielfach als Einstiegshürde und Wettbewerbsnachteil für Österreich gesehen.

Mit dem zur Begutachtung ausgeschickten Entwurf eines Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013 soll das Mindeststammkapital nunmehr auf 10.000 Euro abgesenkt und die Mindesteinzahlung damit korrespondierend auf 5.000 Euro reduziert werden. Die Veröffentlichung der Neugründung in der Wiener Zeitung soll entfallen. Parallel sollen die Errichtungskosten durch eine Änderung des Notariatstarifgesetzes (NTG) und des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) wesentlich vergünstigt werden. Die Mindest-KöSt soll sinken (der Verlust an Einnahmen wird für die Jahre 2014 bis 2017 mit insgesamt 180 Mio Euro veranschlagt; siehe Vorblatt des Begutachtungsentwurfs). Zu den Details der Neuregelungen sei auf den Beitrag von Viktoria Robertson (GesRZ 2013, 68) verwiesen.

Dass Diskussionen über die vorgeschlagene „Reform“ nicht lange auf sich warten lassen, war absehbar. Besonders positiv wird die Absenkung von Wirtschaftskammer und Industrie gesehen, Kriti...

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