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Zur Konzernhaftung nach österreichischem Recht
In GesRZ 5/2012 hat Peter V. Kunz über „Konzernhaftungen“ in der Schweiz berichtet. Daran anschließend behandelt der nachstehende Aufsatz die wichtigsten Haftungsgrundlagen nach österreichischem Recht. Beiden Beiträgen liegen Vorträge beim 3. Deutsch-österreichisch-schweizerischen Symposium zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht am 24. und an der Wirtschaftsuniversität Wien zugrunde.
I. Einleitung
Die gesetzliche Ausgangslage in Österreich ist dadurch geprägt, dass der Gesetzgeber den Konzern als gesellschaftsrechtlich relevantes Phänomen anerkennt, ohne ihn zu regeln. § 15 AktG und gleichlautend § 115 GmbHG enthalten Definitionen, die aus dem deutschen AktG 1937 stammen und im Wesentlichen auf die einheitliche Leitung rechtlich selbständiger Unternehmen abstellen. Diese wird – so die heutige Lesart von Abs 2 leg cit – bei Beherrschungs- bzw Abhängigkeitsverhältnissen vermutet, also bei gesellschaftsrechtlich vermittelten Möglichkeiten zur einheitlichen Leitung.
So weit, so gut. Eine gesetzliche Begriffsdefinition ist allerdings nur so nützlich wie die daran anknüpfenden Normen, die man aber im GmbHG und AktG weitgehend vergeblich sucht. Auch außerhalb zeigt der Gesetzgeber die Tendenz, eher an die Kontrolltat...