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GesRZ 1, Februar 2013, Seite 3

EU: Konsultation zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung

Julia Fragner und Matthias Schimka

Vom 14.1. bis zum führt die Europäische Kommission eine Konsultation zur grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen durch. Damit kommt diese der Aufforderung des Europäischen Parlaments vom Februar 2012, wonach Gesetzesvorschläge zur Regelung der grenzüberschreitenden Sitzverlegung durch die Europäische Kommission erarbeitet werden sollen, nach.

Die Europäische Kommission veröffentlichte (ua) schon im Dezember 2007 eine Folgenabschätzung für eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung. Darin wurde erörtert, welche Konsequenzen es haben könnte, wenn in diesem Bereich keine gesetzgeberischen Maßnahmen erfolgen. Diese Initiative wurde aber nicht weiterverfolgt. Es wurde davon ausgegangen, dass die einschlägigen Entscheidungen des EuGH gemeinsam mit der Richtlinie über grenzüberschreitende Verschmelzung eine ausreichende Grundlage für eine grenzüberschreitende Verlegung von Firmensitzen bieten würden.

Aufgrund der Komplexität des Themenbereichs hat die Europäische Kommission bisher noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob für grenzüberschreitende Sitzverlegungen ein gesetzlicher Rahmen erforderlich und praktikabel ist. Es gilt daher insb zu untersuchen, o...

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