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GesRZ 1, Februar 2013, Seite 3

Deutschland: Erleichterungen im Bilanzrecht für Kleinstunternehmen treten in Kraft

Julia Fragner und Matthias Schimka

Am ist ein Gesetz zu Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG) in Kraft getreten. Grundlage des Gesetzes ist die sog Micro-Richtlinie 2012/6/EU, die Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften erlaubt. Bei den Kleinstkapitalgesellschaften handelt es sich um Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen organisiert sind. Zudem dürfen sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1.) 350.000 Euro Bilanzsumme, 2.) 700.000 Euro Umsatzerlöse und 3.) durchschnittlich 10 Beschäftigte während des Geschäftsjahres.

Mit dem Gesetz soll der Umfang an Daten, die solche Kleinstunternehmen in den Jahresabschluss aufnehmen müssen, reduziert werden. Neben der Absenkung von Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten muss der Jahresabschluss auch nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sondern lediglich hinterlegt und auf Anfrage Dritter kostenpflichtig zur V...

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