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GesRZ 6, Dezember 2012, Seite 350

(Keine) Eintragung von Geschäftsführern der Vorgesellschaft

Hanns F. Hügel

§§ 2, 3 Abs 1 Z 2, 16, §§ 9, 10 Abs 3 GmbHG

§ 3 Z 8 FBG

Die Eintragung des Beginns der Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern der Vorgesellschaft für einen vor Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch liegenden Zeitraum ist nicht zulässig.

(OLG Wien 28 R 33/12x; HG Wien 73 Fr 26613/11t)

Die GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom gegründet. Mit Eingabe vom selben Tag nahm der zum Alleingeschäftsführer Bestellte die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch vor. Er beantragte, den Beginn seiner Vertretungsbefugnis mit einzutragen. Anlässlich einer Vorerledigung wies das Erstgericht darauf hin, dass als Beginn der Vertretungsbefugnis das Datum der Neueintragung der Gesellschaft eingetragen werde. Der Antragsteller replizierte, die beabsichtigte Eintragung erfolge gegen seinen Antrag und ohne Rechtsgrundlage. Er sei mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer bestellt worden, dies sei nach Lehre und Judikatur zulässig. Im konkreten Fall sei es zur Annahme der Sacheinlage sogar geboten gewesen, anders hätte die Sacheinlage vor der Firmenbuchanmeldung nicht geleistet werden und er die Erklärung nach § 10 GmbHG nicht abgeben können. Der Antrag...

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