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GesRZ 5, November 2017, Seite 281

Anfechtungsklagen in der AG

Status quo und Zukunftsmusik

Elke Heinrich

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Bausteinen des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts. Einer Skizze des Status quo folgen rechtspolitische Überlegungen. Historische Schlaglichter sollen dabei die Pendelwirkung unterschiedlicher Entwicklungsstufen im Recht der Anfechtungsklagen reflektieren und so einen Indikator für künftige Neuerungen bilden. Ein Blick auf die deutsche Rechtslage erscheint nicht nur angesichts der gemeinsamen Wurzeln, sondern auch aufgrund der divergierenden Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten lohnend.

I. Einleitung

„Die Individualrechte des Aktionärs sind ein zweischneidiges Schwert, das mit grosser Vorsicht gehandhabt sein will.“ Mit diesen Worten warnte der deutsche Reichstagsabgeordnete Wilhelm Oechelhaeuser schon im Jahre 1878, und damit noch ehe das Anfechtungsrecht kodifiziert wurde, vor dessen Ambivalenz. Knapp drei Jahrzehnte später zählte auch der Schöpfer der österreichischen ZPO und spätere österreichische Justizminister Franz Klein die Nichtigkeit gesetzwidriger Beschlüsse der Generalversammlung (im Folgenden: GV) zu jenen Einrichtungen, die „mit klirrender Schneidigkeit ausgestaltet das Eigenartige des Deutschen Aktienrechts“ ausmac...

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