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Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012
Gem der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51) muss mit Wirksamkeit vom eine Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz eingeführt sein. Für den Bund ist dementsprechend ein als Bundesfinanzgericht zu bezeichnendes Verwaltungsgericht für Finanzen einzurichten. Das zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren für das vom Bund zu vollziehende Abgabenrecht, Zollrecht und Finanzstrafrecht wird derzeit vom Unabhängigen Finanzsenat (UFS) wahrgenommen. Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 tritt ab dem das Bundesfinanzgericht an die Stelle des UFS. Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Organisation des Bundesfinanzgerichts.
Am wurde der Gesetzesentwurf zur Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endete am . Der Gesetzesentwurf samt Materialien ist online abrufbar unter: https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Finanzverwaltungsge_13397/_start.htm