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Änderung des AÜG und anderer Gesetze
In seiner Sitzung vom hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden, beschlossen (RV 1903 BlgNR 24. GP). Mit der Novellierung des AÜG wird die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Leiharbeit, ABl L 327 vom , S 9, in nationales Recht umgesetzt. Insb sollen damit die Gleichstellung und Gleichbehandlung überlassener Arbeitskräfte mit Arbeitnehmern des Beschäftigers und das Diskriminierungsverbot im Dreiecksverhältnis Überlasser, Beschäftiger und überlassene Arbeitskraft erreicht werden.
Die Regierungsvorlage ist online abrufbar unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01903/fname_267821.pdf