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GesRZ 6, Dezember 2012, Seite 319

Rechnungslegungs-Kontrollgesetz

Julia Fragner und Matthias Schimka

Am wurde die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (Rechnungslegungs-Kontrollgesetz – RL-KG), vom Ministerrat beschlossen (RV 2002 BlgNR 24. GP). Vorgesehen ist, dass die FMA als Prüfstelle für die Rechnungslegung dient. Sie soll die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie sonstige vorgeschriebene Informationen kapitalmarktorientierter (= an einem geregelten Markt notierender) Unternehmen auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und auf die Einhaltung von Rechnungslegungsstandards hin überprüfen und bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen die Rechnungslegungsvorschriften nach Maßgabe des öffentlichen Interesses sowie ohne besonderen Anlass tätig werden.

Weiters hat die FMA Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat iZm der Rechnungslegung begründen, bei der für die Verfolgung zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Zudem hat sie Tatsachen, die auf das Vorliegen einer Berufspflichtverletzung durch den Wirtschaftsprüfer deuten, an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu berichten und Tatsach...

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