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GesRZ 5, November 2017, Seite 276

EuGH: Zur Auslegung der Übernahmerichtlinie

Mit seinem Urteil vom , Rs C-206/16, Marco Tronchetti Provera ua, hat der EuGH zur Auslegung der Übernahmerichtlinie (Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend Übernahmeangebote, ABl L 142 vom , S 12) Stellung genommen. Im konkreten Verfahren ging es um die Auslegung von Art 5 Abs 4 Unterabs 2 der Übernahmerichtlinie. Entsprechend dieser Bestimmung können Mitgliedstaaten – unter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze nach Art 3 Abs 1 der Übernahmerichtlinie – Voraussetzungen und Kriterien festlegen, nach denen die Aufsichtsbehörde berechtigt ist, den angemessenen Preis nach oben oder nach unten zu korrigieren.

Auf Antrag von Minderheitsaktionären der verfahrensgegenständlichen Zielgesellschaft wurde die Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (Consob; nationale Börseaufsichtsbehörde, Italien) tätig und erhöhte den angemessenen Preis auf Basis der nationalen Regelung mittels Beschlusses. Grundlage für die Preiserhöhung war die Feststellung der Aufsichtsbehörde, dass bei den in die Anteilstransaktion involvierten Personen Kollusion vorlag, die eine Preisanpassung gemäß der nationalen Regelung stützt. Gegen diesen ...

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