Werbungskosteneigenschaft einer Outplacementberatung
Entscheidungstext
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag. Patric Flament, vom betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 nach der am in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden:
Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert.
Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.
Entscheidungsgründe
Unter Bezugnahme auf die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 wurde der bis zum in einem Dienstverhältnis befindliche Bw. vom Finanzamt mit Schriftsatz vom aufgefordert eine detaillierte Aufstellung, respektive Belege betreffend die geltend gemachten Werbungskosten für Fachliteratur nachzureichen bzw. deren beruflichen Zusammenhang darzutun.
Des Weiteren wurde der Bw. um belegmäßigen Nachweis, der Beschreibung der Aus-, Fortbildungs-, Umschulungskosten sowie um Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme, in welchem Zusammenhang, vorgenannte Maßnahmen mit der beruflichen Tätigkeit gestanden seien, ersucht.
Abschließend wurde der Bw. aufgefordert die als Sonderausgaben beantragten Kosten für freiwillige Weiterversicherungen sowie jene für Spenden vermittels Belegen nachzuweisen.
Im Zuge der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2010 vertrat die Abgabenbehörde erster Instanz die Auffassung, dass es bei den als Fachliteratur bezeichneten Werken um solche von allgemeinem Interesse, respektive um Nachschlagewerke gehandelt habe, weswegen die Aufwendungen im Ausmaß von 107,60 € nicht als Werbungskosten anzuerkennen seien.
In Ansehung der Tatsache, dass die als Fortbildung geltend gemachten Kosten von 5.545 € erst nach der Beendigung des Dienstverhältnisses angefallen seien, käme diesen ebenfalls nicht der Charakter von Werbungskosten zu.
Abschließend wurde der Bw. auf den Umstand verwiesen, dass die in der Faktura vom im Ausmaß von 1.100 € verzeichneten Aufwendungen für Speisen und Getränke den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzurechnen seien.
Gegen den mit datierten Einkommensteuerbescheid 2010 wurde mit Schriftsatz vom Berufung erhoben und hierbei einleitend ausgeführt, dass die Nichtanerkennung der "Fachliteratur" zur Kenntnis genommen werde.
Hingegen sei zu den Aus- und Fortbildungskosten anzumerken, dass diese ertragsteuerlich gleich zu behandeln, sprich zur Gänze als Werbungskosten abzugsfähig seien.
Im Fall des Bw. habe dieser ob seines fortgeschrittenen Alters und demzufolge geringen Chancen auf Erwerbsmöglichkeit im laufenden Beruf Qualifizierungsmaßnahmen gesetzt um zukünftig als Universitätslektor, Management Coach etc. arbeiten zu können.
Der "Vorwurf" des Finanzamtes, wonach die Kosten erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses angefallen seien, entspreche angesichts des Umstandes, dass sich das X Business Coaching über den Zeitraum März 2010 bis September 2010 erstreckt habe, auch nicht den Tatsachen.
Ungeachtet dessen, dass es sich beim X Business Coaching (2.760 €) um eine wesentlich qualifiziertere Bildungsmaßnahme als der seitens des AMS bzw. WAFF angebotenen Kurse handle, nehme der Erlass des BMF zum Themenbereich Outplacement eine klare und unmissverständliche Haltung ein und wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
Im Übrigen hätten - laut Aussage des Geschäftsführers der X - Unternehmen, welche ihren freigesetzten Führungskräften Businesscoaching angeboten respektive finanziert hätten, keinerlei Probleme mit der ertragsteuerlichen Absetzbarkeit der Kosten gehabt.
Demzufolge wäre in der Nichtanerkennung der Kosten im Falle eines nichtselbständig Erwerbstätigen eine steuerliche Ungleichbehandlung zu erblicken.
Was nun die vom Bw. besuchten Französisch Kurse für spezielle Geschäftskommunikation (1.670 €) bzw. y Französisch Business (990 €) anlange, so habe der Bw. dieselben benötigt um als Managementtrainer/Coach für französische Firmen aus seiner Branche, zu denen im Übrigen gute Kontakte bestünden, tätig werden zu können.
Betreffend die Topmanagementrechtsschutzversicherung sei anzumerken, dass deren Abschluss in der Vermeidung eines Rechtstreits mit seinem früherem Dienstgeber, von welchem bei Eintritt in die ASVG- Pension zusätzlich eine Firmenpension von rund 20.000 € per anno zu erwarten sei, begründet gelegen sei.
In einer Berufungsergänzung reichte der Bw. die mit datierte Genehmigung des AMS zum Besuch eines y Kurses nach, wobei nach seinem Dafürhalten aus dieser Gestion auf die Werbungskosteneigenschaft der in Streit stehenden Kurskosten des Jahres 2010 zu schließen sei.
Im Zuge des Rechtsmittelverfahrens erging ein mit datierter Vorhalt, des Inhalts, dass das Finanzamt beabsichtige die Kosten für das X Business Coaching ertragsteuerlich nicht anzuerkennen, da aus den Ausführungen des BMF betreffend die auf der Bestimmung des § 26 Z 3 EStG 1988 fußende Steuerfreibelassung der Kosten für Outplacement nicht auf die Werbungskosteneigenschaft der in Streit stehenden Aufwendungen des Bw. geschlossen werden könne.
Ebenso biete der Inhalt des X Führungskräfte Coaching Kurses keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen von Aus- oder Fortbildungskosten, zumal sich dieser für Angehörige verschiedener Berufsgruppen eigne.
In Ansehung der Tatsache, dass das Dienstverhältnis des Bw. mit und somit vor Abschluss des Kurses beendet worden sei, könne es sich um Umschulungskosten handeln, wobei im vorliegenden Fall von einem Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes nicht gesprochen werden könne.
Zu den Bewirtungskosten im Ausmaß von 1.100 € sei anzumerken, dass in Ansehung des Fakturendatums der Verausgabung vorgenannten Betrages eine aus Anlass des Ausscheidens aus dem Unternehmen erfolgte Einladung von Arbeitskollegen zugrunde gelegen sei.
Im Übrigen sei festzuhalten, dass selbst im Falle des Nachweises, dass die Bewirtung einem Werbezweck gedient habe, die betreffenden Aufwendungen nur zur Hälfte ertragsteuerliche Berücksichtigung finden können.
Mit Schriftsatz vom replizierte der damalige steuerliche Vertreter des Bw. dass die X mit ihren Kursen nur Personen anspreche, die von ihren Firmen gekündigt worden seien und nunmehr gezwungen seien zwecks Bestreitung des Lebensunterhalts eine neue Tätigkeit im gleichen, respektive einem verwandten Beruf zu suchen.
Ungeachtet dessen, dass die genaue Kenntnis des Kursinhaltes generell in Frage zu stellen sei, hätten es Lehrinhalte wie beispielsweise im Bereich der Buchhaltung stets an sich, in mehreren Berufssparten Verwendung zu finden, wobei dieser Umstand nicht in der ertragsteuerlichen Nichtanerkennung einer Ausbildung mangels Berufsspezifität münden könne.
Was die Bewirtung anlange sei anzumerken, dass von 18. Teilnehmern eine Namensliste vorliege, wobei nur vier Teilnehmer aus dem (Ex)Arbeitgeberunternehmen gestammt hätten.
Im Übrigen habe es sich bei den bewirteten Personen um Entscheidungsträger für (zukünftig vom Bw. zu akquirierende) externe Beratungsverträge gehandelt.
Mit Berufungsvorentscheidung vom wurde der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2010 zu Ungunsten des Bw. abgeändert und seitens des Finanzamtes begründend ausgeführt, dass es sich bei den im Ausmaß von 397 € geltend gemachten Gewerkschaftsbeiträgen in realiter um Zahlungen an den A Club, respektive an die B gehandelt habe.
Während es sich bei ersterer Organisation um einen Vereinigung von Studienabsolventen handle, biete das zweitangeführte Unternehmen laut eigener Homepage eine Plattform für Unternehmer zwecks Akquirierung von Aufträgen.
Zusammenfassend seien den Zahlungsempfängern nicht der Status einer Gewerkschaft bzw. beruflichen Interessensvertretung beizumessen und demzufolge die beantragten Beiträge ertragsteuerlich unbeachtlich.
Von den im Ausmaß von 207,37 € geltend gemachten Aufwendungen für Arbeitsmittel seien einerseits die Kosten in der Höhe von 24,90 € für Visitenkarten als privat mitveranlasst zur Gänze auszuscheiden, während die Anschaffungskosten für zwei USB.- Sticks sowie die Absetzung für Abnutzung eines PC um einen 40%- tigen Privatanteil zu kürzen und gelange demzufolge summa summarum ein Betrag von 182,47 € zum Ansatz.
Unter der Rubrik sonstige Werbungskosten habe der Bw. Aufwendungen für eine Betriebsratsumlage in Höhe von 122,93 € sowie für eine Rechtschutzversicherung im Ausmaß von 427,35 € geltend gemacht, wobei diese im Falle der Betriebsratsumlage mangels Vorlage eines Beleges bzw. der Tatsache, dass Prämien für eine Rechtschutzversicherung generell nicht den Typus der Werbungskosten erfüllen zur Gänze nicht anzuerkennen seien.
Was nun die Bewirtung in Höhe von 1.100 € anlange, sei seitens des Finanzamtes anzumerken, dass - ungeachtet dessen, dass die Übermittlung einer Teilnehmerliste unterblieben sei -, die Aufwendungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses stattgefunden habe.
Darüber hinaus sei die überwiegende berufliche Veranlassung der Bewirtung vom Bw. nicht nachgewiesen worden.
Betreffend die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Aus- bzw. Fortbildung im Ausmaß von 5.545 € sei eingangs festzuhalten, dass in Ansehung der Dienstzeit des Bw. von 31 Jahren und der Bestimmung des § 20 Abs. 2 AngG die Freisetzung durch den Dienstgeber bereits im Jänner 2010 ausgesprochen worden sei, der Besuch der fakturenmäßig mit November 2010 bzw. Dezember 2010 datierten Französischkurse evidenter Maßen nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt sei.
Ebenso habe auch die Teilnahme am Business Coaching zu einem Zeitpunkt stattgefunden, in dem der Bw. bereits gekündigt gewesen sei bzw. nach dem das Dienstverhältnis bereits beendet gewesen sei, weswegen die Bildungsmaßnahmen weder den Typus von Ausbildungs- noch Fortbildungskosten erfüllen, sondern diese vielmehr samt und sonders auf ihre ertragsteuerliche Geeignetheit als Umschulungskosten zu prüfen gewesen seien.
In Anbetracht der Tatsache, dass einerseits die verfahrensgegenständlichen Bildungsmaßnahmen nicht den Umfang einer umfassenden Umschulungsmaßnahme aufgewiesen hätten und andererseits dieselben auch nicht auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abgezielt hätten, seien diese ertragsteuerlich unbeachtlich.
Der Vollständigkeit halber wurde der Bw. nochmals auf den Umstand verwiesen, dass die in den LStR 2002 zum Thema "Outplacement" getätigten Ausführungen, keine Präjudizwirkung für die steuerliche Behandlung von Bildungsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 besäßen.
Mit Eingabe vom stellte der Bw. den Antrag auf Vorlage des Rechtsmittels an die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie jenen auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung.
Der. Bw. sei für den Fall einer stattgebenden Erledigung betreffend die Aufwendungen für das X Business Coaching (2.780 €), der beiden Französischkurse (1.670 € bzw. 990 €) zumal dem Bw. vom AMS ein derartiger Kurs im Jahr 2011 zugewiesen worden sei, der Topmanagerversicherung (427,35 €), weil die bestehende private Rechtsschutzversicherung keinen Eingang in Steuererklärung gefunden habe sowie die Beiträge an die B (312 €), da diese nachweislich Stellenangebote für nichtselbständige Erwerbstätigkeit vermittelt habe, mit der Erlassung einer zweiten Berufungsvorentscheidung einverstanden.
In der am abgehaltenen Berufungsverhandlung führt der Bw. auf Befragen des Referenten bzw. der Darstellung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen aus, die Berufung auf die im Vorlageantrag angeführten Streitpunkte einzuschränken.
1. X Business Coaching
Eingangs legte der Bw. eine Programmübersicht des X Business Coaching vor.
Grundsätzlich verwies der der Bw. auf die bisherigen aktenkundigen Ausführungen, wobei er aber ergänzend betonte, dass das X Business Coaching als gängige Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme verdienter Mitarbeiter zum Zwecke deren beruflichen Neuorientierung im gleichen oder verwandten Beruf zu qualifizieren sei
Im Regelfall würden die Kosten nämlicher Schulung seitens des Arbeitgebers getragen, wobei der Bw. nach Zusage der ertragsteuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten seitens des Geschäftsführers der X auf diese Kostentragung verzichtet habe.
Darüber hinaus verwies der Bw. auf die Steuertipps auf der Homepage des BMF denen gemäß die Beendigung des Dienstverhältnisses der Absetzbarkeit von Bildungsmaßnahmen nicht abträglich sei.
Der Vertreter des Finanzamtes replizierte, dass die Ausführungen auf der Homepage des BMF das Vorliegen von Werbungskosten aus dem Titel des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 voraussetzen würden.
2. Aufwendungen für Französischkurse
Der Bw. verwies betreffend die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen aus dem Besuch der beiden Französischkurse auf die Ausführungen der RZ 363 der LStR 2002.
Des Weiteren betonte der Bw. nochmals betonen, dass nach seinem Dafürhalten die Abzugsfähigkeit der Aufwendung losgelöst von der tatsächlichen Beendigung seines Dienstverhältnisses zu betrachten sei.
Die Kursbesuche seien auch im Umstand begründet gelegen, dass sein vormaliges Betätigungsfeld als "französischlastig" bezeichnet werden könnte und sich der Bw. demzufolge Chancen in diesem Bereich erhofft habe.
Letztendlich sei eine Beschäftigung daran gescheitert, dass der Bw. zwecks Erlangung des Arbeitsplatzes gezwungen gewesen wäre, Dienstgeheimnisse seines früheren Arbeitgebers preiszugeben.
Der Vertreter des Finanzamtes vertrat hingen die Auffassung, dass die Ausführungen in der RZ 363 der LStR 2002 eine berufliche Veranlassung der Kosten der Sprachkurse voraussetzen würde, wobei im vorliegenden Fall nämliche Veranlassung zwar behauptet aber nicht nachgewiesen worden sei.
3. Kosten der Topmanagerversicherung
Der Bw. führte zu diesem Berufungspunkt aus, dass er sowohl eine private Rechtsschutzversicherung als auch eine TOP-Manager Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen habe, wobei aus den vorgelegten Polizzen hervorgeht, dass die TOP-Manager-Versicherung bei Verstößen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit als ehemaliger Geschäftsführer "greift".
Die Aufrechterhaltung der TOP-Manager-Versicherung nach Beendigung des Dienstverhältnisses liege auch in der Hintanhaltung von sich aus der Vergangenheit ergebenden Risiken begründet, wobei ergänzend anzumerken sei, dass die Prämie selbst auf die Hälfte des ursprünglichen Betrages reduziert worden sei.
Die TOP-Manager-Versicherung, die der Bw. glaublich entweder 2011 oder 2012 gekündigt habe, habe auch zur Absicherung der Ansprüche aus der zu erwartenden Firmenpension gedient, wobei dieses Risiko nunmehr auch von der privaten Rechtsschutzversicherung abgedeckt wäre.
Nach der RechtsauffassungdesFinanzamtsvertreters orientiere sich die Abzugsfähigkeit der Versicherung an der beruflichen Veranlassung.
Im vorliegenden Streitfall sei es bemerkenswert, dass der Berufungswerber die TOP-Manager-Versicherung bereits zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses gekündigt worden sei, zumal nach dem GmbH-Gesetz die Fristen für eine Inanspruchnahme aus der vormaligen Tätigkeit als Geschäftsführer noch nicht abgelaufen seien.
Darüber hinaus wären auch die "kurzen" Schadenersatzfristen des ABGB zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch nicht abgelaufen.
Zusammenfassend liege daher keine ausschließlich berufliche Veranlassung der Aufwendung vor und erfülle daher der in Streit stehende Betrag weder den Typus von Werbungskosten noch von Sonderausgaben.
Der Bw. verwies betreffend die Absetzbarkeit der Versicherungszahlung auf die Ausführungen in "R Rechtsschutz Österreich", denen gemäß die Prämien des Universal Straf-Rechtsschutzes steuerliche absetzbar sind, sowie auf die Ausführungen der LStR 2002, RZ 393a.
Ergänzend gab der Bw. zu Protokoll, dass es sich bei der TOP-Manager-Versicherung um eine freiwillige Versicherung gehandelt habe.
4. Beiträge an die B
Zur Absetzbarkeit der Beiträge legte der Bw. die von diesem Unternehmen vermittelten Stellenangebote vor.
Dem Inhalt nach bieten rund 75 % der Stellenangebote die Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit an.
Nach dem Dafürhalten des Vertreters der Abgabenbehörde erster Instanz handle es sich bei der B um keine gesetzliche Interessensvertretung und sei dieses Unternehmen auch nicht als Berufsverband im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 zu qualifizieren.
Darüber hinaus sei die berufliche Veranlassung der Kosten im Sinne des allgemeinen, in § 16 Abs. 1 EStG 1988 determinierten Werbungskostenbegriffes generell in Frage zu stellen.
In einem per E-Mail übermittelten Ergänzungsschriftsatz führte der Bw. aus, dass er die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung anhand unzähliger Bewerbungsschreiben nachweisen könne.
In diesem Zusammenhang könne der Bw. die schriftlichen Bewerbungen beim KK Haus, bei der xx Wien und Steiermark, der Fachhochschule J, der F Consulting, der Fa. BM Feuerungsanlagen, der Fa. S sowie der L Business School ins Treffen führen.
Ungeachtet dessen, dass es im Allgemeinen schon aufgrund seines Alters schwer gewesen sei einen Job zu bekommen, sei im Speziellen eine Anstellung an die Preisgabe von Dienstgeheimnissen seines vormaligen Dienstgebers geknüpft gewesen, wobei der Bw. nämliche Gestion aus moralischen Erwägungen abgelehnt habe.
Abschließend gab der Bw. die Ausführungen der Rz 232 der LStR 2002, denen gemäß dem Abzug von Ausgaben oder Aufwendungen nicht entgegenstehe, dass es letztlich nicht zum Zufluss von Einnahmen gekommen sei, respektive den getätigten Ausgaben (Aufwendungen) keine Gegenwert gegenüberstehe, soweit die ernste Absicht zur Einkünfteerzielung klar erwiesen sei () zu bedenken.
Über die Berufung wurde erwogen:
In Streit steht - in Ansehung der in der mündlichen Verhandlung erfolgten Berufungseinschränkung vom - die Anerkennung nachstehender Aufwendungen als Werbungskosten:
1. X Business Coaching (2.780 €)
2. Aufwendungen für Französischkurse (1.670 € bzw. 990 €)
3. Kosten der Topmanagerversicherung (427,35 €)
4. Beiträge an die B (312 €)
Ad 1. X Coaching (2.780 €)
Vor Beurteilung, ob die in Streit stehenden Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen sind, respektive ob dieselben als ertragsteuerlich unbeachtlich zu qualifizieren sind, verbleibt vorauszuschicken, dass der Bw. mit Vorhalt vom aufgefordert worden ist die beantragten Aus-, Fort- bzw. Umschulungskosten via Vorlage von Veranstaltungsprogrammen zu präzisieren, wobei nämlicher Aufforderung der Abgabenbehörde erster Instanz zunächst nicht näher getreten worden ist.
Auf der Homepage der X wird betreffend des Business Coaching nachstehendes ausgeführt:
"Business Coaching hilft Managern rasch und effektiv ihre Ergebnisse zu verbessern. Man kann damit weitgehende Organisationsänderungen unterstützen, wie z.B. Restrukturierungen und Fusionen, aber auch die ständigen Veränderungen innerhalb einer Firma, wenn Personen aufgenommen werden, sich in der Firma weiterentwickeln oder das Unternehmen verlassen. Manche Firmen engagieren Coaches um einzelne Manager zu unterstützen, die eine neue Rolle übernehmen oder für Neueinsteiger in die Firma.
In anderen Unternehmen wird Business Coaching im Team angewandt, um die kollektive Effizienz zu steigern und Management und Entscheidungsprozesse zu verbessern.
Spezielle Aufgaben für die Coaching eingesetzt werden kann:
Entwicklung talentierter Nachwuchskräfte für die Positionsnachfolge
Annahme einer neuen Rolle in der Organisation
Teamzusammenhalt in kritischen Situationen, besonders während eines Managementwechsels
Schnellere Einsatzbereitschaft neuer Mitarbeiter
Unterstützung von Managern bei den außerordentlichen Herausforderungen während eines organisatorischen Change Prozesses."
Ausgehend von dem, vom Bw. im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegten Inhaltsverzeichnis des Arbeitshandbuches ist das X Coaching in nachstehende Phasen zu gliedern:
ARBEITSHANDBUCH
INHALTSVERZEICHNIS
FOCUS - Die Analysephase
IHR FAHRPLAN ZUM ERFOLG .............................................................................. 5
Einführung: Der bewährte Fahrplan zum Erfolg ....................................................................... 5 Für den Anfang: Was Sie tun und lassen sollten ..................................................................... 5 Tipps für die Bewerbungskampagne ........................................................................................ 7 Achten Sie auf sich ................................................................................................................... 8 X Richtlinien .................................................................................................... 9 Formulierung einer Abgangsstory ............................................................................................. 9 Leitlinien zur Formulierung und Anwendung Ihrer Abgangsstory ........................................... 10 Ändern Sie Ihre Perspektive ................................................................................................... 10 Wie schafft man es in einem sich ständig ändernden Umfeld? ........................................... 11 Der X Outplacement Prozess ............................................................................................ 11 Die 3 Phasen des X Outplacement Programms ............................................................... 11 Vorschläge zur Beschleunigung Ihres Fortschritts ................................................................. 12 Verpflichtung von X gegenüber Ihrer früheren Firma ........................................................ 13 Umgang mit persönlicher Veränderung .................................................................................. 13 An welchem Punkt der Kurve befinden Sie sich ..................................................................... 14 ERGEBNIS NR 1 ................................................................................................ 15
SELBSTBEURTEILUNG ....................................................................................... 16
Einführung in die Selbstbeurteilung ........................................................................................ 16 Was ist Selbstbeurteilung? ..................................................................................................... 16 Checkliste zur Selbstbeurteilung ............................................................................................ 17 Das Potenzialanalysemodell von X ................................................................................... 17 Entscheidungskriterien für Arbeitgeber ................................................................................... 18 Ihre Persönliche Berufsvision zum Erfolg ............................................................................... 18
KOMPETENZ ..................................................................................................... 19
PARs: Identifizierung Ihrer Leistungen für den Lebenslauf .................................................... 19 PARs: Eine Liste von Aktionszeitwörtern ................................................................................ 20 PARs: Beispiele von Leistungsbeschreibungen ..................................................................... 21 PARs: Verfassen eigener PARs ............................................................................................. 21 Kompetenz: Kenntnisse und demonstrierbare Fähigkeiten .................................................... 22 Kompetenz: Fähigkeiten und Kenntnisse ............................................................................... 23
MOTIVATION ..................................................................................................... 24
Motivation: Persönliche Finanzanalyse ..................................................................... 24 Persönliche Finanzgebarung .................................................................................................. 25 Motivation: arbeitsbezogene Vorlieben/Abneigungen ............................................................ 25 Motivation: Vorlieben und Abneigungen ................................................................................. 25 Motivation: Vorlieben und Abneigungen Zusammenfassung ................................................. 26
INTEGRATION ................................................................................................... 27
Karriereeinsichten ................................................................................................................... 27
BERUFSWECHSEL ............................................................................................ 27
Das 9-Felder Modell ............................................................................................................... 27 Die gleiche Tätigkeit ............................................................................................................... 28 Eine ähnliche Tätigkeit ........................................................................................................... 29 Eine andere Tätigkeit ............................................................................................................. 29 Branchenwechsel ................................................................................................................... 30 Eine ähnliche Branche ........................................................................................................... 30 Eine andere Branche .............................................................................................................. 31 Die Erfahrungen ehemaliger Klienten ..................................................................................... 31 Berufliche Optionen ................................................................................................................ 32 Ist ein Berufswechsel das Richtige für Sie? ............................................................................ 33 Entscheidungskriterien für einen Berufswechsel .................................................................... 34 Was Sie bei einem Berufswechsel beachten sollten .............................................................. 34 Erfolgreicher Berufswechsel am Beispiel früherer Klienten .................................................... 35
DIE PERSÖNLICHE BERUFSVISION ................................................................................... 36
Zusammenfassung des Prozesses der Selbstbeurteilung ..................................................... 36 Festlegung der Persönlichen Berufsvision ............................................................................. 36 Persönliche Berufsvision: (Übung) ......................................................................................... 37 ERGEBNIS NR. 2 ................................................................................................................... 37
PREPARE - Die Orientierungsphase
MARKETING ............................................................................................................................ 6
Die Bedeutung exzellenten Marketings .................................................................................... 6 Der Planungs-Prozess: Positionierung und Zielsetzung ........................................................... 6
ZIELFIRMENSUCHE UND RECHERCHE ............................................................................... 9
Entwicklung einer Strategie ...................................................................................................... 9 Perspektive: Anbieten von Lösungen für Geschäftsprobleme ................................................ 10 Bestimmung potenzieller Zielfirmen ........................................................................................ 10 Wie viel Recherche ist notwendig?.......................................................................................... 11 Recherche bedeutet Networking ............................................................................................ 11
6 SCHRITTE ZUR GEZIELTEN RECHERCHE ..................................................................... 12
Schritt 1: Festlegung einer vorläufigen Zielfirmenliste ............................................................ 12 Schritt 2: Recherche zur Reduktion der Zielfirmenliste ........................................................... 12 Schritt 3: Recherche zur Vereinbarung von Kontakt-und Vorstellungsgesprächen ......................................................................................................... 13 Schritt 4: Recherche zur Vorbereitung auf ein Vorstellungs-gespräch ................................... 13 Schritt 5: Recherchen zur Vorbereitung auf ein Angebot ....................................................... 14 Schritt 6: Recherchen zur Vorbereitung auf Verhandlungen .................................................. 14 Datenbanken für die Recherche ............................................................................................. 14 Abschließende Gedanken zur Recherche .............................................................................. 15
IHR PERSÖNLICHER MARKETING PLAN .......................................................................... 16
Formulierung Ihres Persönlichen Marketing Plans ................................................................. 16 ERGEBNIS NR. 3 ................................................................................................ 19
IHR PERSÖNLICHER ENTWICKLUNGSPLAN .................................................................... 20
Die Bedeutung der Persönlichen Entwicklung ........................................................................ 20 Wie verhält sich persönliche Entwicklung zur Recherche? .................................................... 20 Die Integration des persönlichen Entwicklungsplans in den Karriere-Fahrplan .................................................................................................................... 21 Stärken-Schwächen-Analyse .................................................................................................. 21 Erstellen Sie einen Persönlichen Entwicklungsplan ............................................................... 22 Ressourcen für die berufliche Weiterbildung .......................................................................... 23 ERGEBNIS NR. 4 ................................................................................................ 23
SCHRIFTLICHE KOMMUNIKATION ....................................................................... 24
Die Bedeutung der schriftlichen Kommunikation .................................................................... 24 Briefkategorien ........................................................................................................................ 25 Individuelle Briefe ................................................................................................................... 25 Follow-up Briefe und Dankschreiben ...................................................................................... 29 Allgemeine Briefe .................................................................................................................... 30 Beispiele von Kontaktgesprächsbriefen .................................................................................. 31 Beispiele von gezielten Marketingbriefen ............................................................................... 32 Beispiele von Briefen an Personalberater .............................................................................. 35 Beispiele von Bewerbungsschreiben auf Anzeigen ................................................................ 36 Beispiele von Nachfassbriefen ............................................................................................... 37 Beispiele von Akzeptanzbriefen .............................................................................................. 38 Beispiele von Dankesbriefen .................................................................................................. 39 Andere Beispiele ..................................................................................................................... 41
BEANTWORTUNG VON INSERATEN................................................................................... 44
Anzeigenquellen ..................................................................................................................... 44
DER LEBENSLAUF ............................................................................................. 46
Ihr Lebenslauf.......................................................................................................................... 46 Analyse Ihres Lebenslaufs ...................................................................................................... 46 Lebenslaufformate .................................................................................................................. 47 Der X Schlagzeilen-Lebenslauf ......................................................................................... 54 Kopfteil und Berufsprofil .......................................................................................................... 55 Lebenslauf im US Stil ............................................................................................................. 58 Das Elektronische Scannen von Lebensläufen ...................................................................... 61 Formatierung des Lebenslaufs für elektronisches Scannen ................................................... 62 Versand des Lebenslaufs per E-Mail ...................................................................................... 62 Posten vom Lebensläufen im Internet .................................................................................... 63 Curriculum Vitae ..................................................................................................................... 63 Biografien, Qualifikationsbeschreibungen, Managementprofile ............................................. 68 ERGEBNIS NR. 5 ................................................................................................ 68
VERBALE KOMMUNIKATION ............................................................................... 69
Die Bedeutung verbaler Kommunikation ................................................................................ 69 I-SPEAK YOUR LANGUAGETM in Ihrer verbalen Kommunikation ....................................... 69 Telefontechniken .................................................................................................................... 70 Ihr Sprachbild .......................................................................................................................... 70 Was soll ich sagen? ................................................................................................................ 71 Vorbereitung von Gesprächsvorlagen zum Telefonieren ....................................................... 71 Anrufe ohne vorherigen Kontakt ............................................................................................. 72 Richtlinien für effektive Telefongespräche .............................................................................. 73 Ihre Familie und das Telefon .................................................................................................. 75 Empfehlungen zu Voice-Mail. ................................................................................................. 75 Umgang mit Assistenten und Telefonistinnen ........................................................................ 75 Aufbau einer kooperativen Beziehung .................................................................................... 76 Beispiele: Vermeidung negativer Antworten ........................................................................... 76 Die Kunst des Zuhörens ......................................................................................................... 80 Verbale Kommunikation .......................................................................................................... 81 Unterhaltung versus Verkauf: Die Macht des Geschichten-erzählens: .................................. 81 Übung der Positionsaussage .................................................................................................. 84 Formulierung einer Kurzfassung ............................................................................................. 84 ERGEBNIS NR. 6 ................................................................................................ 84
DAS PERSÖNLICHE KONTAKTNETZ .................................................................... 85
Was ist Networking? ............................................................................................. 85 Die 3 Mythen des Kontaktnetze .............................................................................. 85 Tipps für effektive Kontaktgespräche ........................................................................ 86 Networking und Ihre Stellensuche ............................................................................ 87 Entscheidung für den richtigen Mix .......................................................................... 88 Die verdeckten Jobmöglichkeiten ............................................................................ 88 Der offene und verdeckte Arbeitsmarkt ..................................................................... 88 Durch Planung und Übung zum Erfolg ..................................................................... 89
E-NETWORKING ................................................................................................. 90
Überblick über e-Networking ................................................................................... 90 Was ist e-Networking? .......................................................................................... 90 Häufig gestellte Fragen ......................................................................................... 91 Wichtige Überlegungen zu e-Networking .................................................................. 92 Etikette für e-Networking ("Netiquette") ..................................................................... 93 Sites für e-Networking............................................................................................. 93 ProfiIorientierte Websites ....................................................................................... 94 Websites mit individuellem Fokus ............................................................................ 94 Websites mit professioneller Beratung ..................................................................... 95 Internet-Provider/Such-Maschinen ........................................................................... 95 Listenserver ........................................................................................................ 95 Websites für Alumni Gruppen ................................................................................. 96 Message Boards .................................................................................................. 96 Wen sollen Sie in Ihr Kontaktnetz einbeziehen? ......................................................... 96 X Networking 100 ............................................................................................ 97 ERGEBNIS NR. 7 .............................................................................................. 100
NETWORKING PRAXIS ...................................................................................... 101
Networking Praxis für erfolgreiche Kontakte .............................................................. 101 Das X Forum ................................................................................................ 101 Kommunikationstechniken für effektives Networking .................................................. 103 Die Anwendung Ihrer Positionsaussage .................................................................. 103 Überzeugungstechniken ...................................................................................... 103 Mit Einwänden umgehen ..................................................................................... 104 Warum muss es ein persönliches Gespräch sein? .................................................... 106 Führen eines Kontaktgesprächs ............................................................................ 106 Buchführen über Kontakte .................................................................................... 108 ERGEBNIS NR. 8 ............................................................................................... 109
DAS BEWERBUNGSGESPRÄCH ........................................................................ 110
Erfolgsfaktoren beim Bewerbungsgespräch ......................................................................... 110 Formen des Bewerbungsgesprächs ..................................................................................... 110 Verschiedene Typen von Gesprächspartnern ...................................................................... 113 Interviewtraining .................................................................................................. 114 Vorbereitung und Übung ...................................................................................... 114 Die Verwendung Ihrer Positionsaussage .............................................................................. 114 Was der Interviewer braucht (Nutzung von I-SPEAKTM) ..................................................... 115 Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch ...................................................................... 116 Ihr Image .......................................................................................................... 117
BEANTWORTUNG SCHWIERIGER FRAGEN ......................................................... 119
Antworten auf schwierige Kompetenz-Fragen im Vorstellungsgespräch ......................... 119 Beantwortung schwieriger Motivations-Fragen im Vorstellungsgespräch ........................ 121 Beantwortung schwieriger Integrations-Fragen im Vorstellungsgespräch ....................... 122 Antworten auf unzulässige Interviewfragen .......................................................................... 124 Diese Fragen können Sie beim Interview stellen .................................................................. 125 Gezielte Fragen zu den Aufgaben ........................................................................................ 126 Gezielte Fragen zu Ressourcen ........................................................................................... 126 Gezielte Fragen zur hierarchischen Struktur ........................................................................ 126 Gezielte Fragen zur Leistungsbeurteilung ............................................................................ 127 Gezielte Fragen zur Firmenkultur ......................................................................................... 127 Gesprächsbeendigung .......................................................................................................... 127 Rückblick und Analyse .......................................................................................................... 128
REFERENZEN .................................................................................................. 129
Was wird man über Sie erzählen? ........................................................................................ 129 Worauf potenzielle Arbeitgeber besonders achten ............................................................... 130 Die Abgangsstory ................................................................................................................. 131 Erklärungen zum Grund des Ausscheidens (Beispiele) ....................................................... 131 Identifizieren Sie Ihre Referenzgeber ................................................................................... 132 Zu Papier bringen ................................................................................................................. 133 Beispiel für eine Referenzliste .............................................................................................. 133 Entwicklung Ihrer Referenzstrategie ..................................................................................... 133 Muster einer Referenzaussage ............................................................................................. 134
DAS ARBEITSZEUGNIS ..................................................................................... 137
Bestandteile .......................................................................................................................... 137 Äußere Form ......................................................................................................................... 137 Die geheime Zeugnissprache ............................................................................................... 137 Das einfache Zeugnis ........................................................................................................... 140 Das qualifizierte Zeugnis ...................................................................................................... 140 Inhalt des Zeugnisses ........................................................................................................... 140 Zwischenzeugnis .................................................................................................................. 141 Arbeitsbescheinigung ........................................................................................................... 141 Zeitpunkt der Zeugniserstellung ........................................................................................... 141 Fristlose Entlassung ............................................................................................................. 141 Erlöschen des Zeugnisanspruchs ......................................................................................... 142 Verzicht, Zurückbehaltungsrecht .......................................................................................... 142 Beispiele für Zeugnisformulierungen .................................................................................... 142 ERGEBNIS NR 9 ............................................................................................... 145
ACHIEVE - Die Abschlussphase
JOB LEADS ......................................................................................................... 3
X JobScout .......................................................................................................................... 3 Jobbörsen in Österreich: ........................................................................................................... 3
ANNAHME EINES ANGEBOTS................................................................................ 4
Angebotssignale wahrnehmen ................................................................................................. 4 Eintrittsdatum ............................................................................................................................ 5 Annahme eines Angebots ......................................................................................................... 5 Annahme des Angebots ohne weitere Verhandlungen ............................................................ 6 Annahme des Angebots nach weiteren Verhandlungen ........................................................... 6 Beispiel für eine Zusage ........................................................................................................... 7 Ablehnen des Angebots ............................................................................................................ 7 Strategie bei mehreren Angeboten ........................................................................................... 8 Auf Zeit spielen will gelernt sein ............................................................................................... 8 Abwägen von mehreren Angeboten ......................................................................................... 8
VERHANDLUNGEN ............................................................................................... 9
Erfolgreiche Verhandlungen ......................................................................................................9 Wichtige Verhandlungspunkte .................................................................................................. 9 Miteinander, nicht gegeneinander .......................................................................................... 10 Wenn Sie nicht gut im Verhandeln sind .................................................................................. 10 Die wirtschaftlichen Realitäten des Verhandlungsprozesses ................................................. 10 Die Planung Ihrer Verhandlungsstrategie ............................................................................... 11 Planung des Verhandlungsgesprächs .................................................................................... 13 Nicht verhandelbare Punkte ................................................................................................... 13 Analyse und Bewertung des Angebots ................................................................................... 14 Arbeitsinhalte (Fragenkatalog) ................................................................................................ 14 Potentielle Verhandlungspunkte ............................................................................................. 15 Das Vergütungspaket: Gehalt und Prämien ........................................................................... 16 Nebenleistungen und Zuwendungen ...................................................................................... 17 Übersiedlungskosten .............................................................................................................. 17 Fragen der Lebensqualität....................................................................................................... 17 Langfristige Karriereperspektiven ........................................................................................... 18 Die richtige Entscheidung treffen ............................................................................................ 18
WERKSVERTRAG UND SELBSTÄNDIGKEIT ..................................................................... 19
Verhandlungen als Selbstständiger/Werkvertragnehmer ....................................................... 19 Zu niedere Preise ................................................................................................................... 19 Tagessätze ............................................................................................................................. 20 Stundensätze. ......................................................................................................................... 20 Projekthonorare ...................................................................................................................... 20 Vertragsarten .......................................................................................................................... 20 Die Bausteine guter Verträge ................................................................................................. 22 Beispiel für einen Monatshonorarvertrag ................................................................................ 22 Beispiel für einen Zeitarbeitsvertrag ....................................................................................... 24
ABSCHLUSS DES PROGRAMMS .......................................................................... 28
Die gute Neuigkeit verbreiten ................................................................................................. 28 Planen Sie den Firmeneinstieg ............................................................................................... 28 Abstimmung mit Ihrem neuen Vorgesetzten ........................................................................... 29 Planung für das erste Jahr ...................................................................................................... 29 Zukunftsplanung ..................................................................................................................... 30 Warnsignale ............................................................................................................................ 31
ERGEBNIS NR. 10 .............................................................................................. 32
Nach der Bestimmung des § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.
Werbungskosten sind nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen.
Streitentscheidend ist somit die Beantwortung der Frage, ob die Aufwendungen für das Outplacement-Programm unter den Tatbestand des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zu subsumieren sind.
Ausbildungsmaßnahmen sind nach dem klaren Gesetzeswortlaut dann abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Für die Abzugsfähigkeit ist die zur Zeit der Ausbildungsmaßnahme ausgeübte Tätigkeit, nicht aber ein früher erlernter Beruf, eine früher ausgeübte Tätigkeit oder ein abstraktes Berufsbild maßgebend.
Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient.
Outplacement-Programme, die den Stellensuchenden helfen, ein Qualifikationsprofil zu erstellen, den Weiterbildungsbedarf zu ermitteln und mit dem Arbeitsuchenden eine individuelle Bewerbungsstrategie zu entwickeln, erfüllen die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Fortbildungsmaßnahmen nicht.
Dass in den Kosten einer Karriereberatung auch keine vorweggenommenen Werbungskosten zu erblicken sind, hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom , 97/15/0148, in einem ähnlich gelagerten Fall ausgesprochen. Für den Werbungskostenabzug ist nämlich ein objektiver Zusammenhang mit einer bestimmten in Aussicht genommenen Einkunftsquelle erforderlich. Aufwendungen, die getätigt werden, obwohl die Ausübung einer künftigen nichtselbständigen Arbeit noch ungewiss ist, sind keine Werbungskosten.
Die im Rechtsmittel zum Ausdruck gebrachte Absicht des Bw., dass mit Hilfe des Business Coaching die Aufnahme einer Tätigkeit als Universitätslektor bzw. Management Coach angestrebt gewesen sei, reicht nicht aus, den für die Abzugsfähigkeit erforderlichen objektiven Zusammenhang herzustellen.
Durch das vom Bw. in Anspruch genommene Beratungsprogramm wird aber auch nicht der Tatbestand der umfassenden Umschulungsmaßnahme erfüllt.
Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen sind nämlich nur dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie den Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist.
Die Erfüllung nämlicher Voraussetzung ist jedoch weder aus den allgemein gehaltenen Zielsetzungen der an oberer Stelle auszugsweise dargelegten Homepage der X zu entnehmen, noch dem vom Bw. im Zuge der mündlichen Verhandlung vorgelegten - an oberer Stelle dargelegten - Inhaltsverzeichnis des Arbeitshandbuches erfolgt, wobei anzumerken ist, dass das X - Beratungsprogramm vordergründig auf Durchleuchtung, respektive Verbesserung und Weiterentwicklung der Kompetenzen der Gecoachten sowie auf die Entwicklung von Strategien auf den Gebieten der schriftlichen und verbalen Kommunikation, der erfolgreichen Erstellung eines Lebenslaufes ausgerichtet ist.
Insoweit wird aber dem auch im Schrifttum zum Einkommensteuerrecht angezogenen Postulat, wonach Kosten eines Outplacementprogrammes nur dann als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn es sich hierbei um eine umfassende, auf die tatsächliche Ausübung eins anderen Berufes abzielende Maßnahme handelt, nicht Rechnung getragen (vgl. Schuster in Taxlex 6/2009, 257).
Der Vollständigkeit halber soll nicht unerwähnt bleiben, dass vorgenannter, in der Steuerberatung tätige Autor im Zuge seiner literarischen Untersuchungen betreffend die ertragsteuerliche Qualifikation der Kosten von Outplacementberatungen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (; ) zum Schluss gelangt, dass diese nur im Ausnahmefall des Erreichens der Qualität einer umfassenden Umschulungsmaßnahme zu Werbungskosten führen.
Was nun den vom Bw. ins Treffen geführten Konnex zwischen den in der RZ 696 der LStR 2002 zum Thema "Outplacement" getätigten Aussagen und der Abzugsfähigkeit der Kosten des X Business Coaching anlangt, so wird, ungeachtet der Tatsache, dass Ausführungen in Erlässen schon per se keine für den unabhängigen Finanzsenat bindende Rechtsquellen darstellen, - schon um Wiederholungen zu vermeiden -, auf die diesbezüglichen Ausführungen der Abgabenbehörde erster Instanz in der Berufungsvorentscheidung vom verwiesen.
Der auf der Homepage des BMF unter der Rubrik "Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung" getätigten Aussage, wonach der Werbungskostencharakter von Umschulungskosten trotz eingetretener Arbeitslosigkeit erhalten bleibt, kann nach dem Dafürhalten der Abgabenbehörde zweiter Instanz nur dann gefolgt werden, wenn vorweg der Werbungskostencharakter der Umschulungsmaßnahme zweifelsfrei feststeht, wobei - unter nochmaliger Bezugnahme auf obige Erwägungen - im zu beurteilenden Fall nämlicher Werbungskostencharakter gerade nicht vorliegt.
Korrespondierend damit war daher dem Rechtsmittel in diesem Punkt der Erfolg zu versagen.
Ad 2. Aufwendungen für die Absolvierung zweier Französischkurse (1.670 € bzw. 990 €)
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können Aufwendungen für Sprachkurse dann Werbungskosten sein, wenn ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Abgabepflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt werden ().
Die Sprachkenntnisse müssen allerdings unmittelbaren Einfluss auf die Einnahmen des Abgabepflichtigen haben.
Der Nachweis, dass in Entsprechung der Gesetzesdiktion des § 16 Abs. 1 EStG 1988 der Besuch der Französischkurse der Erwerbung oder Sicherung von beruflichen Einnahmen gedient hat, ist im Falle des Bw. - trotz seiner menschlich verständlichen und nachvollziehbaren Bemühungen wiederum eine Anstellung in einem "französischlastigen" Tätigkeitsbereich zu finden - schon per se nicht möglich, da die Absolvierung derselben evidenter maßen nach der Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt ist.
Der Vollständigkeit halber verbleibt seitens des unabhängigen Finanzsenates anzumerken, dass im Besuch der Französischkurse auch keine Aus-, Fort- oder Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zu erblicken ist, wobei betreffend letzterer Schlussfolgerung auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Punkt 1 der rechtlichen Erwägungen verwiesen wird.
Eine Qualifikation der Kurskosten als Vorwerbungskosten scheitert vor allem daran, dass der Bw.- laut eigenen Angaben - mögliche Arbeitsstellen aus moralischen Gründen abgelehnt hat.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass aus rein menschlicher Sicht die Ablehnung der Preisgabe von Dienstgeheimnissen zwecks Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes verständlich ist und für die Loyalität des Bw. zu seinem langjährigen Arbeitgeber spricht, aus steuerrechtlicher Sicht jedoch diese Gestion schlussendlich zur Versagung der Aufwendungen als Werbungskosten führt.
Zusammenfassend war daher die Berufung auch in diesem Punkt abzuweisen.
Ad 3. Kosten der Topmanagerversicherung (427,35 €)
Nach der Bestimmung des § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.
Nach der im ertragsteuerlichen Schrifttum vertretenen Auffassung liegen Werbungskosten dann vor, wenn Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung in einem objektiven Zusammenhang stehen, wobei das Vorliegen des objektiven Zusammenhanges als zwingend anzusehen ist (Doralt, EStG 1988, Tz 32 zu § 16).
In Ansehung vorstehender Ausführungen trägt das im Berufungsschriftsatz vorgebrachte Argument, dass der Abschluss der Topmanagerversicherung auf der Minderung des Risikos eines möglichen Rechtstreits mit dem vormaligen Dienstgeber des Bw. betreffend einer im Zeitpunkt des Eintritts in die ASVG Pension zu erwartenden Firmenpension von rund 20.000 € pro Jahr gefußt habe, nichts zur Dartuung des Vorliegens eines objektiven Zusammenhanges zwischen der Aufwendung und der Einkünfteerzielung bei, zumal einerseits weder der der Eintritt eines Rechtstreites mit dem vormaligen Dienstgeber als gewiss erscheint, andererseits nicht die Sicherung der laufenden Einkünfte, sondern vielmehr die Sicherung zukünftiger, vom Eintritt in die gesetzliche Alterspension abhängiger Einnahmen aus einer vormaligen Tätigkeit (Firmenpension) vordergründig ist.
Der Vollständigkeit halber ist der Bw. darauf zu verweisen, dass die ertragsteuerliche Nichtgeltendmachung einer weiteren privaten Rechtsschutzversicherung, grundsätzlich nicht dazu führen kann, den in Streit stehenden Prämien der Topmanagerversicherung per se den Typus von Werbungskosten zu verschaffen.
Ungeachtet vorstehender - in Anlehnung an das aktenkundige Berufungsvorbringen- getätigter Ausführungen erscheint die Rechtsnatur der Topmanagerversicherung ob der Vorlage des Anhanges zur Polizze mit der Nummer xxx in der Berufungsverhandlung nunmehr aber gänzlich in einem "anderen" Licht.
Die Abgabenbehörde zweiter Instanz gelangte aufgrund des in der Polizzen verzeichneten Versicherungszweckes der Abdeckung von Verstößen, welche sich aus der Tätigkeit des Bw. als Geschäftsführer ergeben haben, respektive ergeben haben sollen - in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Bw. in der mündlichen Verhandlung zur Überzeugung - dass die Versicherung vordergründig als Haftpflichtversicherung zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge von Fehlhandelns von Führungskräften konzipiert ist.
Nach der Verwaltungspraxis stellen die Prämienzahlungen für eine Vermögenschadenversicherung in der Konstellation, dass es sich sowohl beim Versicherungsnehmer als auch beim Begünstigten um die Person des Arbeitnehmers (sprich Bw.) handelt und die dazu dienen Haftungsrisiken aus der nichtselbständigen Tätigkeit abzudecken, Werbungskosten dar.
In Ansehung des Versicherungszweckes ist es dem Werbungskostencharakter der Prämienzahlungen im streitgegenständlichen Jahr 2010 nicht abträglich, dass der Bw. die Versicherung bereits vor dem Ablauf der Verjährung zivil-, respektive unternehmensrechtlich normierter Schadenersatzfristen gekündigt hat.
Zusammenfassend war daher dem Rechtsmittel in diesem Punkt Folge zu geben.
Ad 4. Beiträge an die B (312 €)
Unter nochmaliger Bezugnahme auf das Verwaltungsgeschehen ist vorweg festzuhalten, dass der Bw. die in Streit stehenden Aufwendungen als Beiträge zu Interessensvertretungen qualifiziert bzw. geltend gemacht hat.
Nach der Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 sind Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen Werbungskosten, wobei diese in Entsprechung des § 16 Abs. 3 letzter Satz, Teilstrich 1 leg. cit. ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag absetzbar sind.
Der Verwaltungsgerichtshof qualifiziert Berufsverbände und Interessensvertretungen als Vereinigungen, die die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken ist, dass das Höchstgericht die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen den beruflichen gleich stellt und beispielsweise den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Sparschutzverbände, Rentnervereinigungen und den Hausbesitzerverband als Interessensvertretungen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 anerkennt ().
Auf der Homepage der C, welche im Jahr 2012 die B übernommen geht aus dem Impressum als Betriebsgegenstand nachstehendes hervor:
"Vermittlung von Werkverträgen zwischen befugten Gewerbetreibenden und Personen, die derartige Leistungen in Anspruch nehmen wollen unter Ausschluss der den Reisebüros, Transportagenten, Spediteurgewerben und sonstigen reglementierten Gewerben vorbehaltenen Tätigkeiten. Fachgruppe UBIT, Unternehmensberatung, einschließlich der Unternehmensorganisation".
Ausgehend von obigem Betriebsgegenstand ist es nach Auffassung der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt - ausgehend von der aktenkundigen Homepage der B - in der Berufungsvorentscheidung zum Schluss gelangt ist, dass die B in ihrer Eigenschaft als Plattform, respektive als Anbieterin einer "Akquise Schiene" für Selbständige nicht als Interessensvertretung im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 zu qualifizieren ist.
In weiterer Folge waren Prüfungen dahingehend anzustellen, ob die verausgabten Beiträge (Vor)Werbungskosten im Sinne der Generalnorm des § 16 Abs. 1 EStG 1988 darstellen.
Hierbei gelangte der unabhängige Finanzsenat zur Überzeugung, dass - selbst unter der Annahme, dass sich das Anbot der B in realiter auch an nichtselbständig Erwerbstätige gerichtet hat -, der für die (Vor)Werbungskosteneigenschaft der Aufwendungen ex lege geforderte objektive Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung im zu beurteilenden Fall nicht dargetan worden ist.
Nämliche Schlussfolgerung liegt hierbei darin begründet, dass - ungeachtet dessen, dass die im Vorlageantrag ins Treffen geführte nachweisliche Vermittlung von Stellenangeboten für die nichtselbständige Erwerbstätigkeit zwar zum Teil via Vorlage von Unterlagen zwar dargetan worden ist -, dennoch kein Konnex der verausgabten Beiträge mit einer bestimmten in Aussicht genommenen Einkunftsquelle erkennbar ist, bzw. vom Bw. selbst die Ablehnung möglicher Stellen aus moralischen Gründen eingeräumt worden ist.
Insoweit konnte aber - in Übereinstimmung mit den Ausführungen unter Punkt 2 der rechtlichen Würdigung - einer Beurteilung der Aufwendungen als (Vor)Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 nicht näher getreten werden und vermag der unabhängige Finanzsenat in der ertragsteuerlichen Nichtanerkennung der verausgabten Beträge daher keine Rechtswidrigkeit zu erblicken.
5. Neuberechnung der Werbungskosten
Aus der unter Punkt 3 des Erwägungsteil erfolgten Anerkennung der Prämienzahlungen für die Topmanagerversicherung ergibt sich nahstehender Ansatz von (auf den Pauschbetrag) anzurechnender Werbungskosten:
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(vom Bw. außer Streit gestellte) Werbungskosten laut BVE | 182,47 €
|
Prämienzahlungen Topmanagerversicherung | 427,35 €
|
Werbungskosten laut BE | 609,82 € |
In Ansehung der Sach- und Rechtslage war daher wie im Spruch zu befinden.
Beilage: 1 Berechnungsblatt
Wien, am
Zusatzinformationen
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Materie | Steuer Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen | § 16 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at