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Deutschland: Gesetz zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien
Am wurde im deutschen Bundesrat der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft zu erhöhen. Der Gesetzentwurf sieht auf die Einführung einer gesetzlichen Mindestquote für die Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten börsenotierter oder mitbestimmter Gesellschaften mit Frauen und Männern vor. Beabsichtigt ist zunächst für das unterrepräsentierte Geschlecht eine Quote von 20 %, die ab dem zu erfüllen ist. Nach weiteren fünf Jahren soll eine Quote von 40 % erreicht sein. Ausnahmen sind für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eines Unternehmens, in dem ganz überwiegend Mitarbeiter desselben Geschlechts beschäftigt sind, vorgesehen. Weiters ist eine Härtefallklausel vorgesehen, wenn ein Unternehmen darlegen und beweisen kann, dass es ihm trotz erheblicher Anstrengungen nicht gelungen ist, geeignete Personen des unterrepräsentierten Geschlechts für die Besetzung des Aufsichtsratspostens zu finden.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten, da eine Mehrheit im Bundestag nicht g...