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Begutachtungsentwurf für eine Grundbuchsgebührennovelle
Mit seinem Erkenntnis vom , G 34, 35/11, hat der VfGH die Anknüpfung des Gerichtsgebührengesetzes an die Bemessungsgrundlagen des Grunderwerbsteuergesetzes zur Berechnung der Eintragungsgebühren im Grundbuch für verfassungswidrig erklärt. Daher ist als Bemessungsgrundlage für die Grundbuchseintragungsgebühren an den Verkehrswert anzuknüpfen. In Ausführung dieses Erkenntnisses sind für sämtliche Arten des Liegenschaftserwerbs eine einheitliche Bemessungsgrundlage – aber auch Begünstigungstatbestände im unmittelbaren (persönlichen) Nahebereich, unabhängig von der Art des Erwerbs – vorgesehen. Aufgrund der Entkoppelung der Bemessungsgrundlage vom Steuerrecht ist es nicht mehr möglich, die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühr in einem einheitlichen Vorgang zu berechnen. Darüber hinaus sind weitere Änderungen zur Klarstellung mit weitgehend redaktionellem Charakter vorgesehen.
Der Entwurf ist online abrufbar unter: http://www.justiz. gv.at/internet/file/2c948485398b9b2a0139c3cb20ae03c5.de.0/ begutachtungsentwurf.pdf