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GesRZ 3, Juni 2012, Seite 153

Das Normanwendungsregime der SPE im Spannungsverhältnis zwischen Verordnung, Satzung und nationalem Recht

Stefanie Jung

Über die Societas Privata Europaea (SPE), die Europäische Privatgesellschaft, wurde in der deutschsprachigen Literatur bereits ausführlich diskutiert. Besonders große Beachtung hat der Kommissionsentwurf (SPE-VO-K) gefunden. Doch auch die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (SPE-VO-E) sowie der Verordnungsentwurf der tschechischen (SPE-VO-T) und der schwedischen Ratspräsidentschaft (SPE-VO-S) wurden von der Diskussion aufgegriffen. Seit dem liegt nun der „ungarische“ SPE-Verordnungsentwurf (SPE-VO-U) vor, der jedoch ebenso wie seine Vorgänger noch nicht die benötigte Einstimmigkeit im Rat erzielen konnte. Die Entwicklungen seit Mitte 2010 machen aber deutlich, dass die Mitgliedstaaten in Zukunft allein über das Mindestkapital, den Sitz der Gesellschaft und die Arbeitnehmermitbestimmung verhandeln wollen. Der bereits erreichte Kompromiss bezüglich der anderen Aspekte wird höchstwahrscheinlich Bestand haben, da die Mitgliedstaaten die erzielten Übereinstimmungen nicht gefährden möchten. Auch die Regelungstechnik der SPE-Verordnung zählt zu den ausgehandelten Aspekten. Diese bedarf besonderer Beachtung, denn sie ist die Basis für die Klärung der konkreten Einzelf...

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