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GesRZ 3, Juni 2012, Seite 152

OGH: Vorrang kapitalmarktrechtlicher Ansprüche gegenüber Kapitalerhaltung

Julia Fragner und Matthias Schimka

Nach neuerlicher Prüfung besteht - trotz gegenteiliger Auffassung zahlreicher Autoren - kein Anlass, von der in der E 7 Ob 77/10i vertretenen Auffassung abzugehen, wonach Prospekthaftungsansprüche Vorrang gegenüber aktienrechtlichen Bestimmungen über die Kapitalerhaltung genießen. Dieser Vorrang besteht auch dann, wenn der Kläger seine Ansprüche ausschließlich oder zumindest überwiegend auf eine Verletzung der Vorschriften über die Ad hoc Publizität und auf Marktmanipulation stützt. Die kapitalmarktrechtlichen Verhaltensnormen sehen den Aktionär nicht (primär) als Gesellschafter einer spezifischen Gesellschaftsform, sondern als Marktakteur, sodass die aus einer Verletzung kapitalmarktrechtlicher Verhaltensnormen resultierenden Ansprüche Gläubigerrechten näherstehen als Aktionärsrechten ().

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist externe Lehrbeauftragte am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Matthias Schimka ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien und externer Lehrbeauftragter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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