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Gesetzesentwurf zur Änderung des KMG, BörseG, ImmoInvFG, InvFG 2011 und WAG 2007
Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die Richtlinie 2010/73/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, in das nationale Recht umsetzen.
Vor diesem Hintergrund soll etwa die Prospektausnahme für Großveranlagungen (§ 3 Abs 1 Z 9 KMG) an das Unionsrecht angepasst werden. Künftig soll die Prospektausnahme erst bei einem Mindesterwerbsbetrag bzw einer Mindeststückelung von 100.000 Euro eingreifen.
Ferner sollen durch die Novelle weitere (derivative) Finanzinstrumente in die börserechtliche Melde- und Veröffentlichungspflicht des Erreichens, Überschreitens und Unterschreitens relevanter Beteiligungsschwellen an börsenotierten Unternehmen einbezogen werden.
Durch die Änderung des InvFG 2011 und des Immobilien-Investmentfondsgesetzes soll die dreimonatige Frist für den Wechsel der Depotbank entfallen.
Schließlich soll die elektronische Datenübermittlung an die FMA auch auf das WAG 200...