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Novelle des BWG – Einführung von Kreditinstitut-Verbünden
Durch die Novelle des BWG BGBl I 2012/20 wurde das Modell eines Verbundes von Kreditinstituten in den Normenbestand des BWG (§ 30a leg cit) eingeführt. Durch die Novelle wurde Art 3 der Richtlinie 2006/48/EG umgesetzt.
Bei Kreditinstitut-Verbünden handelt es sich um ein Organisations- und Aufsichtsmodell, bei dem eine Zentralorganisation (Kreditinstitut) die wesentlichen Steuerungsfunktionen in einer Gruppe von Kreditinstituten übernimmt. Die einzelnen Gruppenmitglieder bleiben rechtlich selbständig, können jedoch die organisatorische Infrastruktur gemeinsam nutzen, wodurch wirtschaftliche Synergieeffekte realisiert werden können.
An einem Kreditinstitut-Verbund können Kreditinstitute teilnehmen, die ihren Sitz im Inland haben und einer Zentralorganisation mit Sitz im Inland ständig zugeordnet sind. Nach den Gesetzesmaterialien sollen Ausschlüsse bzw Austritte aus dem Verbund unter Umständen zulässig sein, sofern dies keinen erheblichen negativen Einfluss auf die Solvabilität, Liquidität und sonstige Erfüllung aufsichtsrechtlicher Pflichten der Zentralorganisation und der im Verbund verbliebenen Kreditinstitute hat (vgl ErlRV 1648 BlgNR 24. GP, 2).
Weitere Tatbestandsmerkmale für einen Kred...