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Antragslegitimation einzelner Organmitglieder auf gerichtliche Abberufung nach § 27 Abs 2 PSG
1. Für Begehren auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Privatstiftung kommt nicht nur den Stiftungsorganen selbst, sondern auch einzelnen Organmitgliedern Parteistellung zu.
2. Dieser dem Ausgleich eines bei der Privatstiftung bestehenden Kontrolldefizits dienende Grundsatz gilt auch für andere Organe der Stiftung wie etwa für einen Beirat mit Organqualität. Ein einzelnes Beiratsmitglied ist auch dann antragslegitimiert, wenn der Beirat selbst dem Einvernehmlichkeitsprinzip unterliegt oder zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern nach der Satzung gar nicht berufen wäre.
(OLG Innsbruck 3 R 170/10i; LG Feldkirch 47 Fr 4066/09m)
Die Erstantragsgegnerin ist eine im Firmenbuch eingetragene Privatstiftung, der Zweitantragsgegner ist Vorsitzender ihres Vorstands. Stifter und Mitglieder des Stiftungsbeirats sind der Antragsteller und sein Sohn. Die Stiftung, deren Vertretung durch zumindest zwei Mitglieder des aus drei Personen bestehenden Stiftungsvorstands erfolgt, hält 80 % der Aktien einer Holding-AG. Stiftungszweck ist die Ausstattung und Unterstützung des Lebensunterhalts im Allgemeinen sowie die wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinn von Personen, d...