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Das auf den Verschmelzungsplan anwendbare Recht
Der Verschmelzungsplan bildet das „Kernstück“ jeder grenzüberschreitenden Verschmelzung. Einer solchen Fusion ist eine Kollision von mindestens zwei Rechtsordnungen immanent. Die in der Folge vorzunehmende kollisionsrechtliche Anknüpfung der grenzüberschreitenden Verschmelzung wurde in der Literatur schon gründlich behandelt. Trotz der Bedeutung des Verschmelzungsplans für die grenzüberschreitende Verschmelzung wurde das auf ihn anwendbare Recht kaum ausführlich thematisiert. Der folgende Beitrag soll die kollisionsrechtliche Anknüpfung näher beleuchten. Dabei sollen auch Unterschiede in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen aufgezeigt werden.
I. Einleitung
Durch die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (nachstehend: Richtlinie) wurde das Recht der grenzüberschreitenden Verschmelzung innerhalb des EWR weitgehend harmonisiert. Eine kollisionsrechtliche Anknüpfung ist dennoch weiterhin erforderlich (vgl Art 4 Abs 1 lit b der Richtlinie). Hierbei hat sich in der Lehre die differenzierte Vereinigungstheorie durchgesetzt, wonach zwischen den drei Bereichen Voraussetzungen, Verfahren und Wirkungen der grenzüberschreiten...