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GesRZ 5, Oktober 2015, Seite 330

Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts bei Ergänzungskapital-Bankschuldverschreibungen

§ 23 Abs 7 Z 1, 2 und 3 BWG

1. Im Anwendungsbereich des BWG ist der vertragliche Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts des Gläubigers von Ergänzungskapital wegen der diesen Ausschluss fordernden gesetzlichen Regelung zulässig.

2. Der Gläubiger von Ergänzungskapital kann sich nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen, wenn sich ausschließlich ein ihn treffendes (Kapitalmarkt-)Risiko verwirklicht.

(OLG Wien 5 R 82/14m; HG Wien 58 Cg 214/12x)

Die Beklagte emittierte die Ergänzungskapital-Bankschuldverschreibungen (§ 23 Abs 7, 8, § 45 Abs 4 BWG) 2006 bis 2016. Nach deren Emissionsbedingungen ist eine außerordentliche und ordentliche Kündigung des Inhabers der Bankschuldverschreibungen ausgeschlossen.

S. 331 Die Klägerin zeichnete zum diese Ergänzungskapital-Bankschuldverschreibungen der Beklagten um 5 Mio € mit einer Laufzeit bis . Sie hält diese Wertpapiere noch immer.

Mit Bescheid vom stellte die FMA das vollumfängliche Erlöschen der Bankkonzession der Beklagten fest; dies wurde am im Firmenbuch eingetragen.

Im Zuge des Verfahrens erklärte die Klägerin im Schriftsatz vom sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung der Bank...

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