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Homeoffice-Betriebsstätte: Verlangen der Homeoffice‑Nutzung seitens des Arbeitgebers wesentlich
Das mobile Arbeiten, insbesondere aus dem Homeoffice, hat sich verstärkt als „new normal“ etabliert und gewinnt im nationalen sowie internationalen Steuerrecht an Dynamik. Am veröffentlichte das BMF die EAS-Auskunft 3445 zur (Homeoffice-)Betriebsstättenthematik. Darin sieht das BMF das Nicht-Verlangen der Homeoffice-Nutzung seitens des Arbeitgebers als eigenes Ausschlusskriterium im Hinblick auf die Begründung einer österreichischen Homeoffice-Betriebsstätte. Für den Nachweis legt das BMF hingegen einen strengen Maßstab an.
Das Homeoffice ist in Österreich als steuerlicher Anknüpfungspunkt gesetzlich nicht eigens definiert. Aus Sicht der österreichischen Verwaltungspraxis kann grundsätzlich auch eine (österreichische) Privatwohnung eines Mitarbeiters eine Betriebsstätte für den ausländischen Arbeitgeber in Österreich begründen. Nach § 29 BAO kann jede feste örtliche Einrichtung, die der Ausübung wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dient, eine Betriebsstätte sein. Für das Vorliegen einer Betriebsstätte ist wesentlich, dass das Unternehmen dauerhaft eine Verfügungsmacht über die feste Einrichtung hat. Das Konzept der Betriebsstätte ist auch in Art 5 OECD-MA verankert und deckt sich in weiten ...