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Kein Bedarf mehr für die Wasserbrüller Privatstiftung
In unserer Rubrik „Der praktische Fall“ werden konkrete Fallgestaltungen, die nicht gerichtsanhängig wurden, aufbereitet und diskutiert. Es handelt sich um anonymisierte Fälle; gleichwohl verwenden wir, um die Lebensnähe der Darstellung zu erhöhen und die Lesbarkeit zu erleichtern, – anstelle der sonst üblichen Kürzel – frei gewählte Namen. Die Fälle wurden zum Teil bereits als praktische Fallbeispiele in Workshops oder Universitätsseminaren diskutiert und sollen nun den interessierten Leserinnen und Lesern dieser Zeitschrift zugänglich gemacht werden.
I. Sachverhalt
Alois Wasserbrüller führt eine florierende Kanzlei, die vor allem Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen im nicht börslichen Bereich anbietet.
Die Kanzlei zahlt für eine gute Lage in Salzburg einen marktkonformen Mietzins. Sie ist als Wasserbrüller Ratgeber GmbH organisiert und hat einen knappen Vertrag mit Mindestinhalt. Alois bringt seinen – den einzigen – Geschäftsanteil an der Wasserbrüller Unternehmensberatungs-GmbH noch vor der Jahrtausendwende in die Wasserbrüller Privatstiftung ein; ausschlaggebend war allein die steuerliche Behandlung der Einbringung und des Unternehmensgewinns.
Alois ist alleini...