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PV-Info 5, Mai 2013, Seite 9

Lohnerhöhung im KV für Bauindustrie und Baugewerbe – Arbeiter ab 1. 5. 2013

Rudolf Grafeneder

In der Bauarbeiter-Lohnrunde einigten sich die Bundesinnung Bau und der Fachverband der Bauindustrie mit der Gewerkschaft Bau-Holz auf eine Lohnerhöhung von 3,1 % für knapp 90.000 Beschäftigte. Weiters kam es zu Änderungen und Evaluierungen im Rahmenrecht. Dieser Beitrag soll die eingeführten Neuerungen näher erläutern.

1. Lohnerhöhung

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per für eine Laufzeit von zwölf Monaten um 3,1 % erhöht.

Änderung der Lohntafel

  • Bei der Lohntafel wird in der Gruppe IV (Bauhilfsarbeiter) nicht mehr nach dem Alter unterschieden, sondern es entsteht eine einheitliche Gruppe.

  • Für Praktikanten wird eine neue Lohngruppe VII geschaffen, die in zwei Untergruppen unterteilt ist:

    • Pflichtpraktikanten, das sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplans bzw der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit verrichten, in Höhe der Lohngruppe VIa (Lehrlingsentschädigung für das erste Lehrjahr).

    • Ferialarbeitnehmer, das sind solche, die nicht unter lit a) fallen und in Zeiten von Schulferien vorübergehend beschäftigt werden, in Höhe der Lohngruppe VIb (Lehrlingsentschädigung für das zweite Lehrjahr).

Die Para...

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