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PV-Info 5, Mai 2013, Seite 5

NEWS: Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

PV-Info Redaktion

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat einen Entwurf zur Novellierung des Kinderbetreuungsgeldes mit folgenden Eckpunkten zur Begutachtung versendet (die Begutachtungsfrist endete am , die Änderungen sollen ab in Kraft treten):

  • Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von € 6.100,– auf € 6.400,– pro Jahr.

  • Einschränkung des Anspruchszeitraums auf Kinderbetreuungsgeld zur Berechnung der Zuverdienstgrenze auf volle Kalendermonate (derzeit bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld für mehr als 23 Kalendertage im Monat).

  • Möglichkeit einer einmaligen Variantenänderung binnen 14 Tagen nach erstmaliger Beantragung.

  • Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in der Qualifikation als Einkommensersatz während eines Gerichtsverfahrens zur Klärung der Frage, ob das Kriterium der Erwerbstätigkeit als Voraussetzung für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erfüllt ist.

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