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NEWS: Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat einen Entwurf zur Novellierung des Kinderbetreuungsgeldes mit folgenden Eckpunkten zur Begutachtung versendet (die Begutachtungsfrist endete am , die Änderungen sollen ab in Kraft treten):
Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von € 6.100,– auf € 6.400,– pro Jahr.
Einschränkung des Anspruchszeitraums auf Kinderbetreuungsgeld zur Berechnung der Zuverdienstgrenze auf volle Kalendermonate (derzeit bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld für mehr als 23 Kalendertage im Monat).
Möglichkeit einer einmaligen Variantenänderung binnen 14 Tagen nach erstmaliger Beantragung.
Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in der Qualifikation als Einkommensersatz während eines Gerichtsverfahrens zur Klärung der Frage, ob das Kriterium der Erwerbstätigkeit als Voraussetzung für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erfüllt ist.