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PV-Info 2, Februar 2013, Seite 20

Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

Andreas Gerhartl

Eine aktuelle Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit (EuGH 8. 11. 1012, Rs C-229/11 ua, Heimann ua). Gerade weil die Entscheidung zur deutschen Rechtslage erging und diese im Vergleich zur österreichischen einige Besonderheiten aufweist (insbesondere weil sie auch das Institut der „Kurzarbeit null“ kennt), lohnt es sich, sie kurz darstellen, um auf diese Weise die Zusammenhänge mit dem innerstaatlichen Recht zu illustrieren.

Herr Heimann und Herr Toltschin wurden aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gekündigt. Der zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarte Sozialplan sah vor, die Arbeitsverträge der gekündigten Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der jeweiligen Kündigungsfrist um ein Jahr zu verlängern , aber im Wege von sog „Kurzarbeit null“ für den betreffenden Zeitraum die Arbeitspflicht des Arbeitnehmer und die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers zu suspendieren . Für die Zeit der „Kurzarbeit null“ erhält der Arbeitnehmer von der deutschen Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitsgeld. Dieses wird vom Arbeitgeber berechnet und ausgezahlt und ersetzt in der Kurzarbeitsperiode die Vergütung des betroffenen Arbeitnehmers.

Fraglich war, ob auch

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