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Eckpunkte für einen Rechtsrahmen zur erleichterten Führung von grenzüberschreitenden Unternehmensgruppen in Europa
Im Folgenden wird das Ergebnispapier des Forum Europaeum on Company Groups zum europäischen Konzernrecht abgedruckt, das inzwischen auch schon in anderen Ländern, ua in Deutschland, Frankreich, Polen und Italien, publiziert wurde. Es soll die Diskussion um das Konzernrecht in Europa intensiv anfachen.
I. Gesetzgeberischer Hintergrund
1. In den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts hat die Kommission zwei große Anläufe unternommen, um die Unternehmensverbindung, den Konzern, mithilfe eigenständiger Bestimmungen zu regeln: Angeregt durch das deutsche Recht der verbundenen Unternehmen, aber doch auf der Grundlage eines neuen eigenen Regelungsansatzes, entwickelte die Kommission den Vorentwurf einer Neunten Richtlinie über die Verbindung zwischen Unternehmen, insbesondere über Konzerne (Konzernrechtsrichtlinie); daneben schuf sie in ihrem Verordnungsvorschlag für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) einen ganzen Titel VII. „Konzernrecht“ mit nicht weniger als sieben Abschnitten. Beide Projekte wurden in den 80er-Jahren aufgegeben, weil die weit überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Überzeugung war (und dies bis heute noch ist), es bedürfe keiner besonderen Regelung für den ...