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Die Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2012
Am wurde der LStR-Wartungserlass 2012 (Erlass vom , BMF-010222/0142-VI/7/2012) veröffentlicht. Dabei wurden die aus dem Jahr 2012 aktuellen gesetzlichen Änderungen, die wesentlichen höchstgerichtlichen Entscheidungen und Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2012 eingearbeitet. Die LStR 2002 in der Fassung des Wartungserlasses 2012 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar.
1. Aussagen zu lohnverrechnungsrelevanten Sachverhalten
Freiwillige Sachzuwendungen im Rahmen von betrieblichen Veranstaltungen (§ 3 Abs 1 Z 14 EStG; Rz 78, 10078 LStR 2002)
Die Finanzverwaltung sieht die Art der freiwilligen Sachzuwendungen , die jährlich bis zu einem Betrag iHv € 186,– im Rahmen der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen übergeben werden können, großzügig, ebenso wie auch den Umstand, dass alleine die Übergabe dieser Sachzuwendungen eine Betriebsveranstaltung an sich darstellt. Allerdings wird nicht akzeptiert, dass derartige Sachzuwen...