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Rückdatierung eines Dienstzeugnisses
Der Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und der Zeitpunkt der Ausstellung eines Dienstzeugnisses klaffen häufig (unter Umständen weit) auseinander. Der OGH hat nunmehr entschieden, welches Datum in einem derartigen Fall im Dienstzeugnis als Ausstellungsdatum anzuführen ist ().
Sachverhalt
In einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses (rückwirkend) mit . Nach Rechtswirksamkeit des Vergleichs übermittelte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Oktober 2005 ein Dienstzeugnis, das von diesem unbeanstandet übernommen wurde. Erstmals im Jahr 2010 machte der Arbeitnehmer geltend, dass dieses Zeugnis nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen habe. Der Arbeitgeber stellte dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen drei weitere Zeugnisse, datiert mit August 2010, September 2010 und aus. Schließlich klagte der Arbeitnehmer auf Ausstellung des Dienstzeugnisses vom , allerdings mit dem Ausstellungsdatum .
S. 28Entscheidung des OGH
Der OGH wies die Klage ab. Zwar gilt das Erschwernisverbot auch für Fragen der formalen Ausfertigung des Dienstzeugnisses (