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BUAG: Lohnzuschläge für 2012
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird (BGBl II 2011/430).
Abfertigung
Der Zuschlag zum Lohn , der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der BUAK für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse und Abfertigungen „alt“) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, beträgt für die Zuschlagszeiträume 01/2012 bis 12/2012 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,5-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns (bisher das 1,4-Fache).
Die Berechnungsformel lautet: (KV-Lohn + 20 %) x 1,5
Urlaubsregelung und Winterfeiertagsregelung
Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der BUAK für den Sachbereich der Urlaubsregelung und für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert .