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Wenn aus einem freien Dienstvertrag ein Dienstvertrag wird – die arbeitsrechtlichen Folgen
Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, Urlaub und Sonderzahlungen und sie unterliegen keinem Kollektivvertrag. Entpuppt sich der freie Dienstvertrag letztlich als Dienstvertrag, kann es zu hohen Nachforderungen kommen, von denen in der Folge auch wieder Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil!)
( ).
Sachverhalt
Der Kläger war als Pizzazusteller beschäftigt, zunächst geringfügig, dann als Dienstnehmer und ab trotz anfänglicher Weigerung als freier Dienstnehmer. Er hatte jeweils am Freitag, Samstag und Sonntag zu arbeiten und konnte sich einen Abenddienst pro Woche frei wählen. Der Kläger erhielt pro Arbeitsstunde € 7,– und pro gefahrenem Kilometer € 0,044.
Der Kläger hatte fixe Dienstzeiten, zusätzlich musste er Kollegen vertreten. Er unterlag Weisungen (Pizzaschachteln falten, Müll trennen, Zigaretten holen), die zum Teil auch über das Vertragsverhältnis hinausgingen (Fußballverbot, Kleidungsvorschriften, das Verbot, ein bestimmtes Gasthaus aufzusuchen). Am Samstag war der Kläger für die Einteilung der Fahrten und Routen zuständig. Auf seine eigenen Touren ...