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Kündigungsentschädigung bei (neuerlicher) Schwangerschaft
In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH grundsätzliche Aussagen über die Auswirkungen einer (neuerlichen) Schwangerschaft auf die Berechnung der Kündigungsentschädigung getroffen ( ). Da die Entscheidung auch über den Anlassfall hinaus von Bedeutung ist, wird sie etwas ausführlicher dargestellt.
Sachverhalt
Die Arbeitsverhältnisse von zwei Arbeitnehmerinnen endeten jeweils durch (berechtigten) vorzeitigen Austritt nach § 25 Insolvenzordnung (IO) während der aus Anlass der Geburt des ersten Kindes in Anspruch genommenen Karenz. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren die Arbeitnehmerinnen (noch) nicht (wieder) schwanger; eine neuerliche Schwangerschaft trat jedoch nach diesem Zeitpunkt ein, und gegen Ende der (im Anschluss an die Karenz samt Behaltefrist errechneten) fiktiven Kündigungsfrist gebaren sie ihr jeweils zweites Kind.
Die Arbeitnehmerinnen begehrten Insolvenzgeld (Kündigungsentschädigung) über den ihnen zuerkannten Zeitraum (bis zum Beginn des Wochengeldbezuges für das zweite Kind) bis zum Ende des unter Berücksichtigung der neuerlichen Schwangerschaft frühestmöglichen Kündigungszeitpunkts (Ende der Schutzfrist nach der Entbindung zuzüglich...