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PV-Info 6, Juni 2012, Seite 18

Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten an Dienstbesprechungen

Dr. Andreas Gerhartl

Da Dienstbesprechungen in der Regel während der „normalen“ Arbeitszeit stattfinden, stellt die Teilnahme daran für Vollzeitbeschäftigte üblicherweise kein arbeitszeitrechtliches Problem dar. Bei Teilzeitbeschäftigten kann es hingegen passieren, dass eine Dienstbesprechung außerhalb der individuell vereinbarten Arbeitszeiten anberaumt wird. In diesem Fall stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer zur Teilnahme an der Dienstbesprechung verpflichtet werden kann und welche (finanziellen) Konsequenzen die Teilnahme nach sich zieht.

Mehrarbeit oder Diensttausch

Sollen Teilzeitbeschäftigte an außerhalb ihrer üblichen Arbeitszeit stattfindenden Dienstbesprechungen teilnehmen, so bestehen prinzipiell zwei Möglichkeiten:

  • Der Arbeitgeber ordnet die Leistung von Mehrarbeit an (dh, der Arbeitnehmer erbringt seine reguläre Arbeitsleistung und nimmt zusätzlich an der Dienstbesprechung teil), oder

  • S. 19die Teilnahme an der Dienstbesprechung erfolgt im Rahmen eines Diensttausches (dh, der Arbeitnehmer reduziert seine übliche Arbeitsleistung im Umfang der Dauer der Dienstbesprechung).

Sofern sie nicht im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer getroffen werden, sind jedoch beide V...

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