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PV-Info 6, Juni 2012, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Hannelore Ortner

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Novellierung der Durchführungsverordnungen zum ArbVG

Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurden einige Durchführungsverordnungen zum Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) novelliert. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die

Der Zweck der Durchführungsverordnungen zum ArbVG liegt darin, den Betriebsräten sowie den übrigen Funktionären der Arbeitnehmerschaft eine umfassende Handlungsanleitung (wie Musterverzeichnisse) für ihre Vertretungstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Diese Zielsetzung bedingt die Notwendigkeit, in den Verordnungen zum ArbVG in einzelnen Fällen auch den Gesetzestext zu wiederholen. Damit soll eine vollständige Darstellung der Rechtslage geboten werden, die den Funktionären der Arbeitnehmerschaft die umfassende Information über ihre sämtlichen Rechte und Pflichten auf einen Blick ermöglicht (BGBl II 2012/142, ausgegeben am ).

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