Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Novellierung der Durchführungsverordnungen zum ArbVG
Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurden einige Durchführungsverordnungen zum Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) novelliert. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die
Betriebsrat-Wahlverordnung 1974;
Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat;
Bundeseinigungsamt-Geschäftsordnung sowie die
Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung.
Der Zweck der Durchführungsverordnungen zum ArbVG liegt darin, den Betriebsräten sowie den übrigen Funktionären der Arbeitnehmerschaft eine umfassende Handlungsanleitung (wie Musterverzeichnisse) für ihre Vertretungstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Diese Zielsetzung bedingt die Notwendigkeit, in den Verordnungen zum ArbVG in einzelnen Fällen auch den Gesetzestext zu wiederholen. Damit soll eine vollständige Darstellung der Rechtslage geboten werden, die den Funktionären der Arbeitnehmerschaft die umfassende Information über ihre sämtlichen Rechte und Pflichten auf einen Blick ermöglicht (BGBl II 2012/142, ausgegeben am ).