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PV-Info 7, Juli 2012, Seite 20

Sind 13 aufeinanderfolgende Arbeitsverträge zulässig?

Mag. Judith Morgenstern

In einer aktuellen Entscheidung beschäftigte sich der Europäischen Gerichtshof mit der Zulässigkeit einer „Kette“ von insgesamt 13 Arbeitsverträgen. Der folgende Beitrag fasst die Begründung des EuGH zusammen und behandelt auch die Folgen dieser Entscheidung zur deutschen Rechtslage für befristete Arbeitsverhältnisse in Österreich (, Kücük).

Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin war innerhalb eines Zeitraums von insgesamt elf Jahren auf der Grundlage von 13 aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Sämtliche Arbeitsverträge wurden jeweils zur vorübergehenden Vertretung von anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinbart, die sich in Mutterschutz, Karenzurlaub oder im Krankenstand befanden. Nach dem einschlägigen deutschen Gesetz liegt ein sachlicher Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ua vor, wenn die Einstellung zum Zweck der Vertretung einer Arbeitnehmerin bzw eines Arbeitnehmers erfolgt.

Die Arbeitnehmerin argumentierte vor Gericht, dass in ihrem Fall nicht mehr von einem vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften ausgegangen werden könne. Die zahlreichen Befristungen seien somit unzulässig; ihr Arbeitsver...

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