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GesRZ 5, Oktober 2015, Seite 284

OGH: Erhöht der Vermögenszuwachs einer Privatstiftung die Unterhaltspflicht?

In seiner Entscheidung vom , 3 Ob 96/15m, stellte der 3. Senat des OGH fest, dass jedes erzielte Einkommen des Unterhaltspflichtigen in Geld oder geldwerten Leistungen, über die der Unterhaltsverpflichtete verfügen kann, der Unterhaltsbemessungsgrundlage zugrunde zu legen ist (vgl RIS-Justiz RS0107262).

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, aber noch vor der Scheidung der Ehegatten errichtete der Beklagte als Unterhaltsverpflichteter eine Privatstiftung, deren Zweck S. 285 ua die Sicherung und das Wachstum des Stiftungsvermögens und die Unterstützung der Begünstigten war und deren Erstbegünstigter der Unterhaltspflichtige selbst war. Im selben Jahr erwarb die Privatstiftung Anteile an einer sanierungsbedürftigen Gesellschaft, die drei Jahre später wieder gewinnbringend veräußert wurden. Der Gewinn der Privatstiftung wurde zum Erwerb neuer Beteiligungen und zur Gründung einer neuen GmbH verwendet. Die Klägerin forderte nun iSd Anspannungsgrundsatzes nicht nur die Einbeziehung des tatsächlich erzielten Einkommens in die Unterhaltsbemessungsgrundlage, sondern auch die erzielbaren Vermögenserträgnisse (insb aus der Priva...

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