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PV-Info 7, Juli 2012, Seite 9

Zeitpunkt der Erhöhung der Entgeltfortzahlungsdauer im Krankenstand

Dr. Thomas Rauch

Die Erhöhung des Anspruchs auf Krankenentgelt von sechs auf acht, zehn bzw zwölf Wochen tritt auch ein, wenn das fünfte, 15. oder 25. Arbeitsjahr während eines Krankenstands vollendet wird.

Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 10. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „ Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Dauer des Krankenentgeltanspruchs

Der Arbeiter hat gegen den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankheit (Unglücksfall), die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, einen Krankenentgeltanspruch von bis zu sechs Wochen. Der Anspruch auf das Entgelt erhöht sich auf die Dauer von acht Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis fünf Jahre, von zehn Wochen, wenn es 15 Jahre, und von zwölf Wochen, wenn es 25 Jahre ununterbrochen gedauert hat. Durch jeweils weitere vier Wochen behält der Arbeiter den Anspruch auf das halbe Entgelt (§ 2 Abs 1 EFZG). Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall ...

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