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EuGH: Vorabentscheidungsersuchen zur Prüfung einer AGB-Regelung
Im Rahmen eines Verfahrens zur Überprüfung der AGB einer Bank wurde die Frage aufgeworfen, ob folgende Klausel im Geschäftsverkehr zulässig sei: „Mitteilungen und Erklärungen (insbesondere Kontonachrichten, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Änderungsmitteilungen etc), die die Bank dem Kunden zu übermitteln oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde, der E-Banking vereinbart hat, per Post oder durch Abrufbarkeit oder Übermittlung elektronisch im Wege des E-Bankings.“
Für den OGH stellt sich nun die Frage, ob es sich um ein „Mitteilen auf einem dauerhaften Datenträger“ handelt, wenn die Bank eine Information (elektronische Nachricht) an das Postfach des Kunden im Rahmen des E-Bankings übermittelt. Aus diesem Grund legt der , folgende Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vor:
„1. Ist Art 41 Abs 1 iVm Art 36 Abs 1 der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdienste-Richtlinie) dahin auszulegen, dass eine Information (in elektronischer Form), die von der Bank an die E-Mail-Box des Kunden im Rahmen des Online-Banking (E-Banking) übermittelt wird, sodass der Kunde diese Information nach dem Einloggen auf der ...