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PV-Info 4, April 2012, Seite 13

Mitarbeit von Familienmitgliedern im Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Hannelore Ortner

Die Mitarbeit von Familienmitgliedern ist gelegentlich Anlass für fachliche Diskussionen des Dienstgebers/Arbeitgebers mit der Gebietskrankenkasse bzw Finanzverwaltung, da die Feststellung, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, nicht immer einfach ist.

1. Sozialversicherungsrecht

Grundsätzlich erfolgt die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft von Familienmitgliedern immer anhand der Prüfungsreihenfolge unter Berücksichtigung der Vereinbarung bzw der tatsächlichen Verhältnisse. Für die Prüfung des Dienstnehmer-begriffs gemäß ASVG ergibt sich folgende Prüfungsreihenfolge:

  1. Liegt eine Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt vor, so ist der Dienstnehmerbegriff allein dadurch schon erfüllt.

  2. Sind die Voraussetzungen unter Punkt 1 nicht gegeben, ist darüber hinaus zu prüfen, ob das aus dem Beschäftigungsverhältnis bezogene Entgelt der Lohnsteuerpflicht gemäß § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG unterliegt . Trifft dies zu, so ist der Dienstnehmerbegriff ebenfalls erfüllt.

Die folgende Darstellung soll dem Praktiker helfen, leichter feststellen zu können, ob ein Dienstverhältnis iSd ASVG vorliegt oder nicht (Quelle: OÖGKK, dg-Infoline 5/2010, redigiert von Hannelore Ortner ).


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