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PV-Info 4, April 2012, Seite 11

Tabellarischer Überblick zur Arbeitskräfteüberlassung

Mag. Kristina Silberbauer

Gastbeitrag von Mag. Kristina Silberbauer Mag. Kristina Silberbauer ist Rechtsanwältin in Wien.


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Entsendung aus EWR-
Mitgliedstaat
Arbeitskräfteüberlassung aus Drittstaat
Arbeitskräfteüberlassung aus EWR-Mitgliedstaat
Rechtsgrundlage
Bewilligungspflicht der Entsendung/ Arbeitskräfteüberlassung
Nein
Ja
Nein
Meldepflicht
Ja
Nein
Ja
Wer hat zu melden?
Ausländischer Arbeitgeber

Wer hat zu melden?
Ausländischer Überlasser
An wen?
An die Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung nach dem AuslBG und dem AVRAG des BMF

An wen?
Wie bei Entsendung aus EWR-Mitgliedstaat
S. 12Meldepflicht
Wann?
Spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme

Wann?
Wie bei Entsendung aus EWR-Mitgliedstaat
Wie?
Möglichst elektronisch –
Meldung ZKO 3

Wie?
Möglichst elektronisch –Meldung ZKO 4


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Dokumenttitel
Entsendung von EWR-Bürgern (außer Rumänen und Bulgaren)
Entsendung von Rumänen, Bulgaren oder Drittstaatsangehörigen aus Drittstaat § 18 AuslBG
Entsendung von Rumänen, Bulgaren oder Drittstaatsangehörigen aus EWR-Mitgliedstaat
(außer Rumänien oder Bulgarien) § 18 AuslBG
Entsendung von Rumä...

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