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Beschäftigung bei ausländischem Arbeitgeber und Tätigwerden in Österreich
Durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) wurde festgelegt, dass Arbeitnehmer, die bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sind und in Österreich arbeiten, Anspruch auf das kollektivvertragliche Entgelt haben, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Arbeitgebern gebührt. Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung setzt aber voraus, dass sich die betreffenden Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen in Österreich aufhalten.
Gesetzliche Grundlagen
Die §§ 7 bis 7b Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) regeln die Ansprüche von Arbeitnehmern, die einen Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber haben, aber in Österreich beschäftigt werden. Von den darin behandelten Ansprüchen ist im Folgenden das kollektivvertragliche Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Arbeitgebern gebührt , von Interesse. Die Regelungen des AVRAG differenzieren danach, ob es sich um einen ausländische Arbeitgeber
ohne Sitz in Österreich (§ 7 AVRAG),
ohne Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat (§ 7a AVRAG) oder
mit Sitz in einem anderen EWR-Mitgliedstaat (§ 7b AVRAG)
handelt.
Gewöhnlicher Arbeitsort in Österreich
Hat der ausländische Arbeitgeber keinen Sitz in Öster...