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EuGH: Der Anwalt als Verbraucher
Mit dem Urteil vom , Rs C-110/14, Costea, hat die Vierte Kammer des EuGH entschieden, dass der Verbraucherbegriff gem Art 2 lit b der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, ABl L 95 vom , S 29, jedwede Person umfasse, unabhängig von ihrer spezifischen Ausbildung als Rechtsanwalt.
Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Herr Costea ist Rechtsanwalt in Rumänien, spezialisiert auf die Rechtsberatung im Bereich des Handelsrechts. 2008 unterzeichnete er einen Kreditvertrag bei der SC Volksbank Romania SA als Privatperson; die Kreditvaluta sollte für persönliche Zwecke genutzt werden. Zur Besicherung des Kreditvertrages wurde eine Hypothek an einem Grundstück, das im Eigentum seiner Rechtsanwaltskanzlei stand, einverleibt. 2013 reichte er gegen die SC Volksbank Romania SA eine Klage auf Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel über eine Risikoprovision und die Nichtigerklärung dieser Klausel sowie auf Erstattung der gezahlten Provision ein.
Die Vorlagefrage des rumänischen Gerichts an den EuGH, ob eine den Rechtsanwaltsberuf ausübende Person auch dem Verbraucherbegriff der Richtlin...