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PV-Info 4, April 2013, Seite 16

Neben der Neugestaltung der Pendlerförderung wurden folgende Neuregelungen beschlossen:

Margot Blauensteiner

Änderung bei der Nachtarbeit

Änderung des Anwendungsbereichs v on Nachtarbeit in § 68 Abs 6 Satz 2 EStG ab :

„(6) Als Nachtarbeit gelten zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden müssen. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraumauf Grund der Beschaffenheit der Arbeit [Anmerkung: dieser Passus wurde gestrichen] überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag gemäß Abs. 1 um 50 %.“ [Anmerkung: somit von € 360,– auf € 540,–]

Durch diese Neuregelung wird der Anwendungsbereich der Begünstigung für Nachtarbeitauf alle Arbeitnehmer ausgedehnt, deren Normalarbeitszeit überwiegend in der Nacht liegt, auch wenn dies nicht unbedingt mit ihrem Berufsbild verknüpft ist, was insbesondere für Schichtarbeit relevant ist.

Einführung einer Einschleifregelung für den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag (€ 764,–, sofern der Steuerpflichtige mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder eingetragener Partner ist und vom Partner nicht dauernd getrennt lebt, kein Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht und das Einkommen des Partners € 2.200

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